Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/72: Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 31 Seiten

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1 Kanton (VD) wünscht, dass die Bevölkerung informiert und insbesondere darüber versichert wird, dass die gesammelten biometrischen Daten sowohl in der Schweiz als auch im Ausland korrekt verwendet werden.

1 Kanton (JU) sieht für das Erfordernis des Einverständnisses einen grossen Ermessensspielraum für die Grenzkontrollbehörden und möchte das Risiko willkürlicher Abfragen durch die Voraussetzung der Schriftlichkeit der Zustimmung reduzieren.

4 Kantone (AI, GR, SZ, ZH) verlangen, dass die Möglichkeit zur Kontrolle der Identität nicht vom Einverständnis der betroffenen Person abhängig gemacht wird. Für 2 Kantone (AG, VS) und 1 Organisation (VKP) ist das Erfordernis des Einverständnisses nicht schlüssig und nochmals zu prüfen.

5.4 Zugriff ausländischer Behörden auf die im Pass gespeicherten Daten (Art. 2a Abs. 4 AwG)

1 Kanton (NW) erachtet es als ungenügend, dem Bundesrat für die Bestimmung der Zugriffe von ausländischen Behörden die Vertragsschlusskompetenz zuzuweisen.

7 Kantone (FR, LU, NE, NW, SH, SO, SZ), 3 Parteien (FDP, SP, SVP) und 2 Organisationen (DSB+CPD.CH, EDSB) erachten die Bestimmung, welche dem Bundesrat die Kompetenz zum Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen verleiht, als ungenügend bzw. zu wenig präzise. Vermisst werden insbesondere Angaben zu der Bearbeitung der Daten im Ausland und der Missbrauchsverhinderung. Gewünscht wird Präzisierung zu den Fragen, welche ausländischen Dritten (Behörden/Private) zu welchem Zweck auf welche Daten zugreifen dürfen und wie sichergestellt werden könne, dass diese Daten nicht missbräuchlich weiterbearbeitet werden (z.B. Weitergaben an unbefugte Dritte). Bedenken über die mögliche Verwendung der Daten im Ausland hat auch das CP. SZ erachtet es im Speziellen befremdend, dass für ausländische Behörden Zugriffsmöglichkeiten vorgesehen werden, nicht aber für schweizerische Polizeikorps.

4 Kantone (LU, NE, NW, SO) und 1 Organisation (DSB+CPD.CH) wünschen zudem eine Ergänzung der Bestimmung dahingehend, dass in den völkerrechtlichen Verträgen ein Vorbehalt zugunsten der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung anzubringen ist. 1