Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/72: Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 31 Seiten
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8.2 Kostenloser Ersatz bei mangelhaftem Ausweis (Art. 52 Abs. 1 VAwG)
7 Kantone (BL, BE, GR, LU, NW, SO, VD), 1 Partei (CVP) und 1 Organisation
(DSB+CPD.CH) verlangen ausdrücklich einen jederzeitigen kostenlosen Ersatz bei nicht selbst verschuldeten mangelhaften Ausweisen. Die Überwälzung des Risikos für technisch nicht einwandfrei funktionierende biometrische Ausweise auf den Inhaber sei nicht gerechtfertigt.
2 Organisationen verlangen eine Verlängerung der Mängelrügefrist auf mindestens 30 Tage (SGB) bzw. aufgrund der erschwerten Zugangsbedingungen zur Kontrollstelle im Ausland auf mindestens 3 Monate (AO).
3 Kantone (AI, UR, VS) und 1 Organisation (VKP) haben keine Einwände gegen eine Befristung des kostenlosen Ersatzes, wünschen jedoch eine Angleichung an die Frist zur Vornahme der Funktionskontrolle gemäss Art. 27a Abs. 2 VAwG. AI regt zudem hinsichtlich der Fristen für die Geltendmachung eines Mangels eine unterschiedliche Behandlung zwischen normalen und biometrischen Ausweisen vor.
1 Kanton (BS) hat grundsätzlich nichts gegen einen Anspruch auf kostenlosen Ersatz bei mangelhaftem Ausweis einzuwenden, stellt jedoch die Frage nach der Übernahme der Folgekosten bei nicht rechtzeitig erfolgter Ausstellung des Ersatzausweises. Unklar ist für BS auch was gelte, wenn der Pass auf dem Postweg abhanden kommt oder wenn der Betroffene behaupte, nicht richtig informiert worden zu sein.
8.3 Informationssystem für die Biometriekontrollstellen (Art. 37a VAwG)
4 Kantone (BL, LU, NE, SO) und 1 Organisation (DSB+CPD.CH) wünschen, dass präzisiert wird, mit welchen technischen und organisatorischen Massnahmen die Sicherheit der Daten sowie der Persönlichkeitsrechte der Bürger geschützt werden, um Missbräuche wirksam zu verhindern.
1 Organisation (SGB) verlangt, dass das Informationssystem nach Art. 37a VAwG wegen des Missbrauchspotentials nach der Pilotphase nicht in das ISA übernommen wird.