Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/72: Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 31 Seiten

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10.5 Möglichkeit zur Verlängerung des Ausweises (Art. 5 Abs. 5 VAwG)

9 Kantone (AG, AI, BL, NW, SG, SZ, VS, UR, ZH) und 1 Organisation (VKP) regen die Anpassung bzw. eine Prüfung der Anpassung des nicht zur Revision vorgesehenen Art. 5 Abs. 5 VAwG an. Dieser Artikel regelt die Möglichkeit der Verlängerung bestehender Pässe. Mit der Einführung der neuen Ausweisgeneration sei diese Möglichkeit jedoch hinfällig geworden, da die neuen maschinenlesbaren Pässe 2003 nicht mehr verlängert werden können und die alten Dokumente nur noch bis Ende 2007 im Verkehr seien.

10.6 Rückgabe provisorischer Pässe (Art. 26 VAwG)

1 Kanton (BE) wünscht die Anpassung von Art. 26 VAwG an die heutige Praxis, gemäss welcher die Gültigkeit des provisorischen Passes in der Regel auf die maximal mögliche Dauer von 12 Monaten befristet werde. Um den provisorischen Pass in dieser Zeit nutzen zu können, soll die Rückgabe nicht zwingend bei der Einreise in der Schweiz erfolgen müssen, sondern auch spätestens bei der Beantragung eines neues Passes möglich sein.

10.7 Möglichkeiten in Notfällen

2 Kantone (JU, SO) vermissen Angaben zum Vorgehen für Personen, für welche die lange Frist für die Ausstellung eines biometrischen Passes oder das Einholen eines Visums in geschäftlichen oder privaten (Notfall-)Gründen (z.B. Tod eines Angehörigen) problematisch wird. SO wünscht, dass entsprechende Möglichkeiten – oder auch deren Fehlen – der Öffentlichkeit frühzeitig kommuniziert werden.

Die EWK U teilt mit, dass heute ein sehr grosser Bedarf an provisorischen Pässen bestehe. Ein provisorischer Pass sei beim biometrischen Pass jedoch nicht vorgesehen,

weshalb sich die EWK U fragt, wie diese Lücke gefüllt werden kann.

10.8 Gesamter Verfahrensaufwand

1 Organisation (CP) bedauert den gesamthaften Verfahrensaufwand, die EWK U stellt fest, dass der vorgesehene Erstellungs- und Prüfungsweg mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden ist und wünscht dafür eine transparente und nachvollziehbare Begründung.