Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/72: Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige · 31 Seiten

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1 Organisation (EDSB) verlangt, dass die Daten des Informationssystems in Übereinstimmung mit Art. 10 der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz spätestens 12 Monate nach der durchgeführten Kontrolle zu löschen sind.

9 Kosten und Gebühren

9.1 Gebühr für Ausweis (Art. 45, Anhang 2 VAwG)

2 Organisationen (M.Prix, SGB) verlangen für die Pilotphase ausdrücklich eine Reduzierung des Preises. M.Prix verlangt eine Senkung auf CHF 180 mit der Begründung, dass die Kosten nicht der ersten Verbrauchergeneration aufgebürdet werden dürfen. Er verlangt eine detaillierte Kalkulation der Mehrkosten von CHF 130 bzw. der einzelnen Faktoren (Zusatzmaterial Pass, Projektentwicklungskosten, Betrieb Erfassungszentren). Die SGB fordert angesichts der fehlenden Gewähr für Funktionstüchtigkeit eine Reduzierung der Gebühr, die sie als unverhältnismässig hoch und damit als finanzielle Hürde betrachtet.

2 Kantone (LU, ZG), und 1 Organisation (VFS) stellen den hohen Preis in Frage. Als Gründe werden die Höhe des Preises im internationalen Vergleich und die insbesondere Familien entstehenden enormen Kosten genannt. Für ZG wäre es wünschenswert, wenn die Mehrkosten nicht erst nach Abschluss des Projektes geprüft werden. 1 Partei (CSP) und 2 Organisationen (CP, economiesuisse) drücken ihr Bedauern über die Höhe des Preises aus.

1 Kanton (BE) und 1 Partei (CVP) drücken ihren Wunsch nach einer Kostensenkung für die definitive Einführung aus.

7 Kantone (AG, AI, GL, NW, SZ, UR, VS) und 1 Organisation (VKP) möchten in Art. 47 der VAwG ausdrücklich festhalten, dass die Passgebühr nach dem Pilotprojekt neu berechnet und festgelegt wird. GL hält zusätzlich fest, dass die Kantone den Arbeitsaufwand heute mangels bestimmter Anbieter sowie technischer Ausrüstung noch nicht abschätzen können und damit die Gebühren auch nicht überprüfen können. Die Gebühren seien deshalb zwingend zu einem späteren Zeitpunkt nochmals neu festzulegen.

1 Partei (GPS) vermisst Erläuterungen zu der hohen Gebühr.