Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/31: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Schengener Grenzkodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderungen im Ausländer- und Asylrecht zur vollständigen Umsetzung · 32 Seiten
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5.5 Auswirkungen auf den Bund
5.5.1 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Verfahren bei der Einreiseverweigerung
Das neue Verfahren bei der Einreiseverweigerung dürfte keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen haben. Die Bereitstellung der im Schengener Grenzkodex vorgesehenen Formulare kann mit der heute an den Arbeitsplätzen üblicherweise vorhandenen Büroautomation bewerkstelligt werden. Das neue förmliche Verfahren kann mit den heute bestehenden Pikettdiensten ohne weiteres auch an Wochenenden und Feiertagen sichergestellt werden. Mit einer nennenswerten Zunahme von Beschwerden im Vergleich zur aktuellen Rechtslage ist nicht zu rechnen..
Die vom Bund im Rahmen des Dublin-Verfahrens vorgeschlagenen Wegweisungen dürften zahlenmässig nicht sehr ins Gewicht fallen. Hinzu kommt, dass mit dem Inkrafttreten des AuG auf den Erlass von Ausdehnungsverfügungen durch den Bund (Art. 12 Abs. 2 ANAG) verzichtet wird, so dass ein allfälliger Mehraufwand im Rahmen der vorhandenen Ressourcen aufgefangen werden kann.
Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass diese Weiterentwicklung und die vorgeschlagenen Nachbesserungen mit dem bereits für die Umsetzung des Schengen-/Dublin-Besitzstands vorgesehenen und beantragten Personal umgesetzt werden können.
Einführung des API-Verfahrens
Aufgrund des derzeitigen Projektstands wird davon ausgegangen, dass die im API-Verfahren vorgesehenen Meldungen auf elektronischem Weg an eine zentrale Stelle gesandt werden (vgl. Ziffer 5.2.1). Verlässliche Angaben zu Kosten und zum Zeitplan können erst nach Abschluss der technischen Voranalyse gemacht werden. Diese liegt bis Herbst 2007 vor. Eine solche umfassende Voranalyse ist insbesondere auch deshalb notwendig, weil die anderen Schengen-Staaten diese Richtlinie bisher noch nicht umgesetzt haben. Es kann deshalb nicht auf die Erfahrung der anderen Länder zurückgegriffen werden.
Angestrebt wird eine sichere und möglichst kostengünstige Lösung, welche es erlaubt, einerseits mit den verschiedenen Datensystemen der Luftverkehrsunternehmen zu kommunizieren und andererseits die gemeldeten Passagierdaten in die gewohnte Arbeitsplatzinfrastruktur der zugriffsberechtigten Kontrollbehörden zu integrieren. Es muss sichergestellt werden, dass die Rechtsvorschriften und Regelungen im Bereich der Einreise und der Zuwanderung durchgesetzt werden können und die für den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit benötigten Personendaten zur Verfügung stehen. Zur Zeit lässt sich nicht beurteilen, welche technischen Möglichkeiten dafür am besten geeignet sind. Dies gilt umso mehr, als auch ausländische Erfahrungen mit der Umsetzung der Richtlinie noch nicht zur Verfügung stehen. Vor einer definitiven Einführung des Passagierdatensystems ist geplant, in der zweiten Jahreshälfte 2008 einen auf bestimmte Abflugorte und Luftverkehrsunternehmen begrenzten Pilotversuch durchzuführen.