Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 30 Seiten

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Revision der Ausweisverordnung – Ergebnisbericht Vernehmlassung

Wohnsitzgemeinde beantragen zu können (für die ältere, nicht mehr so mobile Bevölkerung, die nur für ein Rechtsgeschäft einen Identitätsausweis benötigt).

Der SSV sieht das neue Ausstellungsverfahren als weniger bürgerfreundlich an, weil die Bürgerinnen und Bürger an einer zentralen Stelle (statt bei der Wohnsitzgemeinde) ihren Ausweis beantragen müssen. Einige Städte äussern sich skeptisch gegenüber der Verlagerung der Kompetenzen zu den Kantonen. Bedauert wird der Verlust eines Service Public für Einwohnerinnen und Einwohner (speziell bei den Identitätskarten). Hingegen ist es aus gesamtheitlichen Interessen wirtschaftlich und sinnvoll, das Antragsverfahren für biometrische Pässe durch kantonale Erfassungszentren abzuwickeln. Denn das gesamte Verfahren liegt in einer Hand und die Bevölkerung muss nur mit einer Amtsstelle verkehren. Der SSV rät zudem (im Interesse der Schweizer Bürgerinnen und Bürger) dringend, genügend Erfassungszentren zu schaffen. Die verantwortlichen kantonalen Stellen sollen unbedingt dazu angehalten werden, ihre Konzepte in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden zu erarbeiten.

Der SVEK unterstützt die Bestrebungen, welche die Sicherheit der Schweizer Ausweispapiere zum Ziel haben. Schwer tun sich die SVEK-Mitglieder aber mit den Veränderungen, die zu Lasten der schweizerischen Bevölkerung gehen (konkret: Ausweiszentren anstelle von Gemeinden sind zuständige Behörden im neuen Ausstellungsverfahren). Dadurch geht der persönliche Kontakt zwischen der Gemeindeverwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern verloren.

Der SAGV verzichtet auf eine Vernehmlassung, da die Vorlage die Wirtschaft als Arbeitgeber nicht direkt betrifft. Trotzdem weist er auf die Problematik der Schalteröffnungszeiten hin. Es ist darauf zu achten, dass an einzelnen Abenden oder Samstagen die notwendigen Formalitäten für einen Ausweis abgewickelt werden können.

Die KAZ schlägt eine jährliche Pauschalentschädigung (an die als für Infostar verantwortliche Einheit der Kantone) von CHF 200'000.-- aus den Ausweisgebühren vor. Die Kosten pro Ausweis sind marginal und den qualitativ hochstehenden Personendaten aus Infostar wird damit Rechnung getragen.