Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 30 Seiten
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Revision der Ausweisverordnung – Ergebnisbericht Vernehmlassung
Gründen nicht möglich, muss die den Antrag bearbeitende Person einer Personensicherheitsprüfung unterzogen werden.
2.2. Gebühren
Den Vorschlag des Bundesrats, kostendeckende Ausweisgebühren einzuführen (BBl 2000 4751 ff.), hat das Parlament 2002 im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des AwG explizit unterstützt.
Gestützt auf die Berechnungen einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kantone und des Bundes und unter Berücksichtigung der angestrebten Quersubventionierung von Kinderpässen und Kinderidentitätskarten werden folgende neue kostendeckende Ausweisgebühren vorgeschlagen:
- Pässe für Erwachsene CHF 140.--
- Kombiangebot für Erwachsene CHF 148.--
- Pässe für Kinder CHF 60.--
- Kombiangebot für Kinder CHF 68.--
Mit diesen Gebühren und insbesondere dem Kombiangebot (Bestellung von Pass und Identitätskarte zusammen zum aufgeführten Spezialpreis) wird dem Anliegen des Nationalrats für familienfreundliche Gebühren Rechnung getragen.
2.3. Gültigkeitsdauer
Der biometrische Pass wird im Pilotprojekt für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages das 3. Altersjahr zurückgelegt haben, für 5 Jahre ausgestellt. Für Kinder, die zum Zeitpunkt des Antrages das 3. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, ist er 3 Jahre gültig. Der in die Vernehmlassung geschickte Entwurf sieht bezüglich Gültigkeitsdauer zwei Varianten vor.