Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 30 Seiten
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Revision der Ausweisverordnung – Ergebnisbericht Vernehmlassung
Da Infostar noch unvollständig ist, fragt der SSV, wie Bund und Kantone effizient und praxisorientiert Daten aus den Einwohnerregistern erhalten werden. Sollten die Einwohnerdienste schweizweit mit Anfragen überhäuft werden, würde ein nicht zu unterschätzender Mehraufwand bei den Gemeinden/Städten entstehen. Da diese in der Gebührenaufteilung nicht berücksichtigt sind, muss hier zwingend eine Entschädigung geregelt werden.
Die FDP stellt die Frage nach der Entschädigung der Gemeinden für ihre Aufwände bei einer Anhäufung von Anfragen an die kommunalen Einwohnerkontrollregister, wenn noch Lücken in Infostar bestehen.
4.11. Daten aus Infostar (Ergänzung von Art. 10 Abs. 5)
Nach AG, BE, NW, OW, UR, VS, ZG, ZH und VKP ist die Aufzählung der Daten, die aus Infostar übernommen werden können, nicht vollständig. Zudem muss unterschieden werden zwischen Daten, die in das ISA übernommen werden müssen und solchen, die nur zur Entscheidfindung über die Anspruchsberechtigung (für einen Ausweis) benötigt werden. Deshalb soll die Ausweisverordnung wie folgt ergänzt werden:
a) Art. 10 Abs. 5 (erweitert)
Folgende Daten können aus Infostar übernommen werden:
− Name, Vorname
− Ledigname
− Andere Namen
− Geschlecht
− Geburtsdatum
− Geburtsort inkl. Zusatz
− Heimatort(e), Nationalität
− Name, Vorname Vater
− Name, Vorname Mutter
− Personenidentifikationsnummer
b) Art. 10 Abs. 6 (neu)
Folgende Daten können aus Infostar angezeigt werden:
− Lebensstatus
− Bevormundung
− Wohnort/Kanton beim letzten Zivilstandsereignis
− bei Minderjährigen: aktuelle Beziehungen zur Person