Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 30 Seiten

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Revision der Ausweisverordnung – Ergebnisbericht Vernehmlassung

4.25. Gebühr für Ausweis (Art. 45 und Anhang 2)

Der SGB fordert die Beibehaltung der bisherigen Tarife, weil die vorgeschlagenen Preise im Vergleich zum Pass 03 fast 20% höher sind.

Die FDP stimmt den vorgesehenen Gebühren (CHF 140.-- und 60.--) ausdrücklich zu, da sie deutlich unter denjenigen des Pilotprojektes liegen.

GE will die Gebühr beim Internetantrag in einer kantonalen Verordnung regeln.

4.26. Gebühren für weitere Dienstleistungen (Art. 46 Abs. 2 und Anhang 2)

Laut SVEK können zusätzliche Abklärungen bei Gemeinden bereits im gewöhnlichen Verfahren anfallen, wenn die Personendaten nicht aus Infostar übernommen werden können. Nach neuem Ausstellungsverfahren erhalten die Gemeinden keine Gebühren mehr. Der SVEK fordert, dass der weiterhin anfallende Aufwand der Gemeinden für die Registerführung entschädigt wird und schlägt dazu folgenden neuen Buchstaben in Art. 46 Abs. 2 vor: "Übernahme bzw. Überprüfung von Personendaten aus dem Einwohnerregister gemäss Artikel 10 Absatz 1."

Der SGV fordert, dass die Kantone in der Verordnung verpflichtet werden, einen kostendeckenden Anteil der Gebühren an die Gemeinden weiterzugeben, da diese eine Dienstleistung im Zusammenhang mit der Ausstellung von Ausweisen erbringen.

Für Rückfragen im Zusammenhang mit der Ausweiserstellung ist nach VAE eine Entschädigung für die Gemeinden vorzusehen.

4.27. Gebührenanpassungen (Art. 48 Abs. 1)

Gemäss SVZ werden beim Prinzip der kostendeckenden Gebühren für die Ausstellung von Ausweisen die anfallenden Kosten der Zivilstandsämter nie erwähnt. Die Primärdaten werden jedoch von den Zivilstandsämtern bereitgestellt, weshalb ein Teil der Einnahmen der ausstellenden Behörde den Zivilstandsämtern rückvergütet werden soll.

Der AVZ moniert, bei der Erwähnung des Kostendeckungsprinzips für die Ausstellung der Ausweise würden die Kosten der Zivilstandsämter völlig vergessen, obwohl im Infostar auf deren Daten zurückgegriffen wird. Infostar wird von Gemeinden und Kantonen finanziert. Denn die Zivilstandsämter, welche die Daten bewirtschaften, gehören nicht in jedem Kanton zu den kantonalen Behörden.