Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 30 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 26Fedlex · Ergebnisbericht
Revision der Ausweisverordnung – Ergebnisbericht Vernehmlassung
scheint deshalb nicht opportun und ist aus ressourcentechnischen Gründen nicht durchführbar.
GR fordert die ersatzlose Streichung von Art. 37a, denn das 4-Augen-Prinzip und die Personensicherheitsprüfungen sind völlig unverhältnismässig und überflüssig. Sie führen zu Verzögerungen sowie zur Verteuerung der Produktion und werden als Misstrauen gegenüber den Mitarbeitenden der Passbüros betrachtet. Zudem fehlt dazu die notwendige gesetzliche Grundlage. Hält der Bundesrat trotzdem am 4-Augen-Prinzip fest, müssen die Gebühren deutlich höher angesetzt werden.
4.24. Finanzierung der Erfassungssysteme (Art. 44)
Gemäss BE, OW, UR, VS, ZG und VKP muss die Prüfung der Funktionstüchtigkeit des Datenchips mit einer Erfassungsstation durchgeführt werden können. Zudem muss es ausschliesslich in der Kompetenz der Kantone liegen, ob sie zusätzlich eine Prüfstation beschaffen und/oder ob sie alle Ausweiszentren innerhalb des Kantons damit ausrüsten wollen.
JU möchte die genauen Installations- und Betriebskosten für die Feinverteilung innerhalb der Kantone (Abs. 2) erfahren, um sie für 2009 budgetieren zu können. Zudem fragt JU, ob die Preise für die Erfassungsgeräte gemäss "fedpol-Newsletter August 2008" definitiv sind.
BE wünscht eine Präzisierung von Abs. 3 (bei den Geräten handelt es sich um jene des Pilotprojekts), um nicht Unstimmigkeiten mit zweiten Satz von Abs. 5 zu schaffen.
LU würde begrüssen, wenn der Bund den zentralen Einkauf der Erfassungsgeräte durch das ISC-EJPD oder eine andere Stelle koordinieren würde. Denn die Einzelbeschaffung durch die Kantone verursacht je nach Lieferant und Standort hohe Zusatzkosten.
Da die drei Zivilstandsämter im AR bereits ausnahmslos mit Infostar arbeiten, muss das Passbüro (als künftige ausstellende Behörde) zur Überprüfung und korrekten Übernahme der Personendaten ebenfalls auf Infostar zugreifen können. Da der Bund zweifellos grosses Interesse und einen grossen Nutzen an den Infostardaten hat, drängt sich nach AR eine finanzielle Beteiligung des Bundes an Infostar auf.