Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 30 Seiten
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Revision der Ausweisverordnung – Ergebnisbericht Vernehmlassung
(Speicherung der persönlichen biometrischen Daten in einer zentralen Datenbank des Bundes und die entsprechenden Zugriffsrechte).
− die FDP zählt auf eine gute Vorbereitung des neuen Verfahrens. Insbesondere sind genügend Ausstellungszentren einzuplanen, um die Ausstellung der Pässe bürgerfreundlich zu gestalten. Aus den entsprechenden Fehlern bei der Einführung des Passes 03 sind Lehren zu ziehen.
− Die SP ist über die Einführung biometrischer Daten in Ausweisen sehr besorgt. Sie findet bedauerlich, dass der Gesetzgeber den Spielraum, den ihm das (von der SP) unbestrittene internationale Vertragswerk gelassen hätte, so schlecht genutzt hat. Zentrale Speicherung von biometrischen Daten und fehlende Möglichkeit, zumindest die IDK ohne Chip beziehen zu können, sind unnötige Verschärfungen der Vorlage.
− Die SVP ersucht den Bundesrat aufgrund des am 2. Oktober 2008 gegen die Einführung der biometrischen Pässe deponierten Referendums, die Vernehmlassung bis zum Tag nach der Abstimmung über die biometrischen Pässe zu sistieren und erst nach einer allfälligen Zustimmung von neuem laufen zu lassen. Bei erfolgreichem Referendum wäre die Vernehmlassung hinfällig.
GCH fordert eine klare Regelung, dass die Datenbank ISA in keiner Art und Weise als forensisches Hilfsmittel missbraucht werden kann. Die Bestimmungen von Art. 30 Abs. 2, insbesondere das Verbot der Klärung der Identität durch Abfrage allein anhand eines Namens oder allein anhand biometrischer Daten, sind daher zwingend im Ausweisgesetz (und nicht nur in der Verordnung) festzuhalten. Zudem dürfen im ISA weder Gesichtsbilder noch Fingerabdrücke gespeichert werden.
Der SGB stimmt den vorgeschlagenen Änderungen in der Ausweisverordnung (wie auch dem E AwG) nicht zu. Er fordert, dass auch weiterhin Pässe ohne Datenchip ausgestellt werden können.
Bei vielen Mitgliedern des SGV sind der Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 und der vorliegende Verordnungsentwurf umstritten. So lehnen viele Gemeinden den Aufbau neuer Strukturen und Organisationen für die Ausstellung der neuen Ausweise ab. Gemäss SGV soll der direkte Zugriff der Gemeinden resp. der kommunalen Zivilstandsämter auf sämtliche notwendigen Daten zur Aufbereitung der Basisinformationen geregelt werden. Bezüglich Datenschutz fordert der SVZ einen klar definierten Zugriffskatalog, damit der gläserne Bürger verhindert und der Schutz der persönlichen Daten gewährleistet werden können. Auch in Zukunft soll die Möglichkeit bestehen, eine Identitätskarte ohne Datenchip bei der