Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/104: Revision der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002 (Ausweisverordnung) · 30 Seiten

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Revision der Ausweisverordnung – Ergebnisbericht Vernehmlassung

4.12.3. Persönliche Vorsprache von im Ausland immatrikulierten Personen

Damit die Vorsprache von im Ausland immatrikulierten Personen auch in der Schweiz möglich wird, muss der Antrag vorgängig persönlich, per Telefon oder im Internet bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung gestellt werden (AG, BE, JU, NW, OW, UR, VS, ZG und VKP). Deshalb ist Abs. 3 wie folgt (mit einem 2. Satz) zu ergänzen: "Vorgängig hat die Antragstellung bei der zuständigen schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland zu erfolgen (Art. 9 Abs. 1)."

4.13. Erfassung Fotografie und Fingerabdrücke (Art. 13)

Es ist erklärtes Ziel der Mitglieder des VFS, die Pass- und IDK-Bilder herzustellen und abzuliefern. VFS erwartet, dass die von den antragstellenden Personen mitgebrachten Fotos von den Beamten geprüft und akzeptiert werden. Es darf nicht sein, dass seitens Behörden eine wettbewerbsverzerrende Konkurrenz zu den KMU entsteht. Der Wegfall der Pass- und IDK-Bilder würde schweizweit 150 Betriebe mit 300 Beschäftigten sowie ca.

200 Lehrstellen gefährden (VFS, sgv). Der sgv fordert, dass die ausstellende Behörde eine digitale Fotografie nur bei effektivem Fehlen oder mangelhafter Bildqualität erstellt.

AG, BL, GL, LU, OW, TI, UR, VS, ZG, ZH und VKP beantragen, den zweiten Teil von Abs. 1 ("sofern keine ... entspricht.") ersatzlos zu streichen (vgl. 4.9.).

Falls ein Kanton ab definitiver Einführung der biometrischen Pässe auch die IDK nach neuem Ausstellungsverfahren ausstellt, müsste hier geregelt werden, dass für die IDK keine Fingerabdrücke erfasst werden müssen (JU).

AG, BE, BL, GL, JU, LU, NW, OW, TI, UR, VS, ZG, ZH und VKP beantragen, in Art. 13 (z.B. in Abs. 2) festzulegen, ab welchem Alter die Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Gemäss ZH soll darin auch festgelegt werden, dass für Identitätskarten keine Fingerabdrücke abgenommen werden.

OW, UR, VS, ZG und VKP wünschen Abs. 4 mit "Keine Gebührenreduktion bei reduzierter Gültigkeitsdauer bei medizinischen Gründen." zu ergänzen. Zudem soll in einem neuen Abs. 5 geregelt werden, dass bei Identitätskarten, auch wenn diese bereits nach neuem Ausstellungsverfahren ausgestellt werden, keine Fingerabdrücke gespeichert werden.

Formulierungsvorschlag des VKP: "Bei der Beantragung einer Identitätskarte müssen keine Fingerabdrücke erfasst werden."