Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 33 Seiten
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4. Harmonisieren ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
könne die Beschaffungsstelle Sozial- und Umweltstandards sowohl in Bezug auf den Leistungserbringer als auch bezüglich der erbrachten Leistung fordern. Die SP verlangt ferner, den Eignungsnachweis "Sozialmanagement" beim Eignungskriterium der Nachhaltigkeit zu ergänzen. Die SP sowie Transparency International Schweiz beantragen die Einführung eines Antikorruptionsdispositivs als Eignungskriterium. Grüne, Pusch sowie der WWF fordern eine Ergänzung, wonach die Beschaffungsstelle bei der Festlegung der Eignungskriterien die Umwelt- und Sozialstandards berücksichtigen muss. Nach Ansicht von economiesuisse dürfen Eignungskriterien nicht so weit gehen, dass etwa Umwelt- oder Qualitätsmanagementsysteme auch dann zur Bedingung gemacht werden, wenn sie mit der Beschaffung in keinem direkten sachlichen Zusammenhang stehen. Der Fachverband Infra, der VSG und der SBV möchten in Art. 31 präzisiert haben, dass die Eignungskriterien mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Der Viscom und die ePower sprechen sich gegen die Verwendung des Eignungskriteriums "uneingeschränkte Akzeptanz der AGB des Bundes" aus. Verschiedene NGOs begrüssen den Einbezug von ökologischen Kriterien sowohl bei den Eignungs- wie den Zuschlagskriterien (ISCOM, Magasin du monde, SAH, Fairtrade Max Havelaar, Brot für alle, Caritas Schweiz, Arbeitskreis Tourismus+Entwicklung, Helvetas, Fastenopfer, Alliance sud, Erklärung von Bern). Bei den sozialen Kriterien begrüssen sie zwar, dass die ILO-Kernübereinkommen in Art. 25 Abs. 3 des Vorentwurfs zwingend einzuhalten sind. Sie bemängeln jedoch, dass es der Beschaffungsstelle weiterhin nicht erlaubt sei, darüber hinausgehend soziale und ökonomische Bedingungen an die mit der Beschaffung einer Leistung verbundenen Produktionsbedingungen und Handelsbeziehungen zu stellen. Sie fordern daher, dass es der Beschaffungsstelle möglich sein müsse, Produkte aus sozial und ökonomisch nachhaltiger Produktion auszuschreiben.
Zu Anhang 2 fordern verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende, es sei als Nachweis für das Kriterium der Nachhaltigkeit ein Sozialmanagementsystem vorzusehen (SP, Grüne, verschiedene NGOs, Pusch, WWF). Verschiedene Wirtschaftsverbände äussern sich zur Gültigkeitsdauer der gesetzlichen Bescheinigungen und beantragen, dass sich diese auf die letzten 12 Monate beziehen sollten (sgv, bauenschweiz, VSEI, usic, bauenschweiz Stammgruppe Planung, SMU, CHfms). Der sgv spricht sich gegen den Nachweis eines Umweltmanagementsystems aus. Die SP beantragt, im Anhang 2 das Eignungskriterium "Berufsbildung" aufzunehmen und als Nachweis "Lehrstellen" sowie "andere Ausbildungsplätze" aufzuführen. Ferner beantragt die SP zusammen mit Transparency International Schweiz, das Kriterium "Organisation" zu ergänzen und als Nachweis ein Antikorruptionsdispositiv sowie präventive und institutionelle Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung vorzusehen. Der SIA und der BSA fordern, im Anhang 2 müsse zwischen Kriterien und Nachweisen für intellektuelle Dienstleistungen und andere Beschaffungsformen unterschieden werden, da die spezifischen Merkmale der intellektuellen Dienstleistungen spezifische Eignungskriterien und -nachweise verlangten. SWISSMEM befürchtet, dass Umweltmanagementsysteme und Qualitätsmanagementsysteme auch bei Ausschreibungen ohne entsprechenden sachlichen Zusammenhang als Eignungskriterien vorausgesetzt werden, was nicht KMU-freundlich sei.
4.4.3 Zuschlagskriterien (Art. 32 VE BöB)
Nach Art. 32 Abs. 1 legt die Beschaffungsstelle Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots fest. Abs. 2 unterscheidet zwischen monetären und nicht monetären Zuschlagskriterien (vgl. zur Unterscheidung auch die Ausführungen zum Thema "Modernisieren"). Nach Abs. 3 gibt die Beschaffungsstelle eine Rangfolge der Kriterien vor und gewichtet sie. Bei Lösungswegen oder Vorgehensweisen sieht Abs. 4 schliesslich vor, dass die Beschaffungsstelle mindestens die Rangfolge der Kriterien vorgibt.
Der SIA, der BSA und bauenschweiz Stammgruppe Planung möchten in Abs. 1 präzisiert haben, dass die Zuschlagskriterien auftragsspezifisch festgelegt werden.