Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 33 Seiten
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4. Harmonisieren ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Wirtschaftsverbände (VSE, SWICO und VSAS) sprechen sich für eine Harmonisierung der Schwellenwerte für Beschaffungsstellen aus. Die Kte. BE und SG sowie die Stadt Lausanne schlagen vor, sämtliche Schwellenwerte der IVöB zu übernehmen. Mehrere Wirtschaftsverbände fordern, dass die Schwellenwerte gemäss den internationalen Verpflichtungen ausgeschöpft werden (economiesuisse, sgv, bauenschweiz, Fachverband Infra, VSEI, SBV, usic, bauenschweiz Stammgruppe Planung, swissT.net, Swiss Engineering, FASMED, SMU, CHfms).
Erhöhung der Schwellenwerte: Generell für eine Erhöhung der Schwellenwerte sprechen sich bauenschweiz, der VSEI, die SMU, die Schweizerische Post und die TPG aus. Von den Wirtschaftsverbänden wird zum Teil eine Erhöhung der Schwellenwerte für Güter auf der Stufe der Kantone (von Fr. 250'000.- auf Fr. 383'000.-) gefordert (sgv, bauenschweiz, VSEI und SMU). Verschiedene Wirtschaftsverbände möchten ferner eine Erhöhung der Schwellenwerte für Dienstleistungen (von Fr. 250'000.- auf Fr. 383'000.-; allenfalls nur für die Kantone; bauenschweiz, VSEI, SBV, CHGEOL, SMU). Auch weitere Wirtschaftsverbände sind für eine Erhöhung der Schwellenwerte für Dienstleistungen (SWICO, usic, bauenschweiz Stammgruppe Planung, ePower und Swiss Engineering). Verschiedene Wirtschaftsverbände (bauenschweiz, VSEI, Fachverband Infra, SMU) sowie die SBB fordern die Erhöhung des Schwellenwerts für Bauwerke von Fr. 8 Mio. auf Fr. 10 Mio. Für eine Beibehaltung des heutigen Schwellenwerts von 9,575 Mio. sprechen sich namentlich der sgv, der SBV, die Schweizerische Post und der ETH-Rat aus. Der Schwellenwert von Fr. 2 Mio. für einzelne Bauleistungen wird vom SBV und der SMU begrüsst. Die SBB lehnt diesen Schwellenwert ab.
Senkung der Schwellenwerte: Eine Senkung der Schwellenwerte für Bauwerke und/oder einzelne Bauleistungen wird von den Kte. BE, GE und SG, von der WEKO sowie von der Stadt Lausanne gewünscht.
Der Bundesrat und die Kantone können für ihren Zuständigkeitsbereich die Schwellenwerte senken oder sie den Entwicklungen des internationalen Rechts anpassen (Abs. 2).
Die Kte. ZH und GE sowie die BPUK machen geltend, dass die Möglichkeit der Kantone, von den Schwellenwerten abzuweichen, zu einer Rechtszersplitterung führe und einen Rückschritt gegenüber dem IVöB darstelle. Verschiedene Wirtschaftsverbände fordern zudem, dass die Festsetzung der Schwellenwerte der parlamentarischen Kontrolle unterliegen müsse (sgv, bauenschweiz, VSEI, SMU, suissetec, Isolsuisse).
4.3 Anforderungen an die Ausschreibung (Art. 18 ff. VE BöB)
Art. 18 regelt den Mindestinhalt und die Publikation der Ausschreibung. Er schreibt für die Ausschreibung gewisse Mindestangaben vor und verweist dabei auf die Angaben im Anhang 1 (Abs. 1). Die Beschaffungsstelle hat die Ausschreibung im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen (Abs. 2). Einige Wirtschaftsverbände fordern, dass Abs. 1 und die Angaben gemäss Anhang 1 mit Blick auf Wettbewerbe und Dialoge ergänzt werden (sgv, bauenschweiz, BSA, usic, bauenschweiz Stammgruppe Planung, SMU und CHfms). Andere Wirtschaftsverbände sind der Ansicht, die bei einer Ausschreibung zu publizierenden Mindestangaben seien je nach Beschaffungsform zu unterscheiden (SIA, BSA, usic und bauenschweiz Stammgruppe Planung). Die Kte. ZH und BE sowie der swissT.net sprechen sich für die von Bund und Kantonen gemeinsam betriebene Internetplattform Simap als einheitliches Publikationsorgan aus.
Art. 19 regelt den Inhalt und die Bekanntgabe der Ausschreibungsunterlagen. Gemäss Abs. 1 beschreibt die Beschaffungsstelle in den Ausschreibungsunterlagen im Detail namentlich die Beurteilungskriterien (Bst. b) sowie die Zahlungsbedingungen (Bst. d). Einige Vernehmlassungsteilnehmende möchten in Bst. b die Begriffe "Eignungs- und Zuschlagskriterien" anstelle des Begriffs bzw. zusätzlich zum Begriff "Beurteilungskriterien" aufgeführt haben (GR, economiesuisse, sgv, Fachverband Infra, VSG, SBV, KMU-