Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 33 Seiten

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4. Harmonisieren ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

mäss Abs. 3 rechtzeitig und umfassend über geplante Änderungen ihrer Vorschriften. Sie beziehen sich gegenseitig in die vorbereitenden Arbeiten ein.

Überblick: Zur vorgeschlagenen Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts von Bund und Kantonen äussern sich namentlich die folgenden Vernehmlassungsteilnehmenden:

- positiv: Kt. BE, SP, FDP, Schweizerischer Gemeindeverband, zahlreiche Wirt-

schaftsverbände (economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband, bauenschweiz, Fachverband Infra, VSEI, Viscom, VSAS, SMU, suissetec, Swiss Engineering, ePower, SBV, Holzbau Schweiz, fsai, bauenschweiz Stammgruppe Planung, SVV, PPP, crb, CHGEOL, FER, CHfms), Inselspital Bern, AlpTransit, WEKO, Schweizerische Post sowie Vereinigung für das öffentliche und private Beschaffungswesen.

- negativ: alle Kantone (ausser des Kt. BE), CVP, SVP sowie einige Verbände (SGB,

KV Schweiz, Verband Schweizer Kantonalbanken, SAV, KMU-Forum) sowie BPUK.

Im Einzelnen: Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende sprechen sich sogar für eine weitergehende Vereinheitlichung auf der Basis einer neuen Verfassungsgrundlage aus. Es sind dies namentlich der Schweizerische Städteverband, verschiedene Wirtschaftsverbände (Schweizerischer Arbeitgeberverband, VSE, Swiss Textiles, bauenschweiz Stammgruppe Planung, fsai, swissT.net, Swiss Engineering, SWISSMEM, PPP), die WEKO, die Schweizerische Post sowie der ETH-Rat.

Einige Wirtschaftsverbände sprechen sich dafür aus, dass das Konkordat weiterhin als Koordinationsinstrument erhalten bleibt und dass die Kantone in ihrem Kompetenzbereich gemeinsam Lösungen treffen (bauenschweiz, VSEI, Fachverband Infra, SMU, VSG, SBV). Einige Wirtschaftsverbände beantragen, dass den Kantonen eine Frist zur Anpassung des Konkordats gesetzt wird (economiesuisse, SBV, VSEI).

Neben der BPUK sowie den Kt. ZH, GE, TI und BE befürchtet auch der Schweizerische Städteverband, dass im Kompetenzbereich, der den Kantonen aufgrund von Art. 6 verbleibt, kein Konkordat zustande kommt. Wenn jeder Kanton diese Bereiche selber regle und 26 unterschiedliche Ordnungen entstünden, komme es zu einer erneuten Rechtszersplitterung, die gegenüber dem heutigen Harmonisierungsstand ein Rückschritt darstelle.

Die Vernehmlassungsteilnehmenden äussern sich wie folgt zu den kantonalen Kompetenzen in Art. 6 VE BöB:

- Für eine abschliessende Aufzählung der kantonalen Kompetenzen in Art. 6 sprechen

sich mehrere Wirtschaftsverbände aus (economiesuisse, sgv, SGB, VSE, SVV, SMU, KV Schweiz).

- Einige Wirtschaftsverbände sprechen sich gegen die Möglichkeit der Kantone aus,

die Schwellenwerte senken zu können (Bst. a; sgv, usic, bauenschweiz Stammgruppe Planung, VSE, VSAS, CHGEOL, swissT.net, KGL, Vereinigung für das öffentliche und private Beschaffungswesen).

- Für andere Wirtschaftsverbände sollte die Zuschlagsregelung (Bst. b) nicht in die

Kompetenz der Kantone fallen (sgv, bauenschweiz, suissetec, usic, Isolsuisse, swissT.net, SMU, bauenschweiz Stammgruppe Planung).

- Die Derogationsmöglichkeit der Kantone nach Bst. c, wonach sie den Ausschluss

oder die Einschränkung sowie die Ausgestaltung besonderer Elemente des Ausschreibungsverfahrens selber regeln können, wird von einigen Wirtschaftsverbänden abgelehnt (bauenschweiz, usic, swissT.net, bauenschweiz Stammgruppe Planung, SMU).