Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 33 Seiten

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ZUSAMMENFASSUNG

Der Bundesrat eröffnete am 30. Mai 2008 die Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (Vorentwurf; VE BöB). Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 15. November 2008. Der Vorentwurf stiess auf ein grosses Interesse, mehr als 140 Stellungnahmen trafen ein, die sich zusammen auf mehr als 1'000 Seiten an Bemerkungen und Vorschlägen belaufen. Während einige Vernehmlassungsteilnehmende ausdrücklich zustimmende Bewertungen abgaben, beschränkten sich viele darauf, lediglich dort etwas anzumerken, wo sie eine Anpassung wünschen. Deshalb wird davon ausgegangen, dass die Stellungnehmenden dem Vorentwurf stillschweigend zustimmen, soweit sie im Einzelnen keine gegenteiligen Bemerkungen gemacht haben.

Der Vorentwurf verfolgt vier Ziele: Das Beschaffungsrecht des Bundes soll modernisiert, geklärt und flexibilisiert werden. Zudem soll das Beschaffungsrecht auf nationaler Ebene harmonisiert werden. Er stiess gesamthaft auf ein grundsätzlich positives Echo. Die einzelnen Vorschläge zu den beiden Revisionszielen „Modernisieren“ und „Flexibilisieren“ wurden mehrheitlich unterstützt. Beim Revisionsziel „Klären“ wurden einige Themen mit politischer Tragweite unterschiedlich bewertet. Die Umsetzung des vierten Revisionsziels „Harmonisieren“ mittels einer nationalen Teilvereinheitlichung des Beschaffungsrechts stiess auf geteilte Meinungen.

1. Modernisieren

Der Vorentwurf schlägt zahlreiche Neuerungen zur Modernisierung des Beschaffungsrechts vor. Hierzu gehört insbesondere die Förderung neuer Technologien.

Der Einsatz neuer Informationstechnologien soll die Beschaffungsverfahren beschleunigen und Formalismen abbauen. Die entsprechenden Vorschläge (elektronische Eingaben, elektronisches Publikationsorgan) wurden weitgehend positiv aufgenommen. Auf unterschiedliche Meinungen stiess die Regelung der elektronischen Auktionen.

Weitere Neuerungsvorschläge wie Einkaufskooperationen, Varianten und die Unterteilung in monetäre und nicht monetäre Zuschlagskriterien stiessen ebenfalls auf ein grundsätzlich positives Echo, wobei einzelne Verbesserungsanträge gemacht wurden.

2. Klären

Von den verschiedenen Vorschlägen des VE BöB zur Klärung offener Fragen wurden gewisse politisch bedeutsame Neuerungen teils kontrovers beurteilt. Hierzu gehören die Bestimmungen, inwieweit soziale Anliegen berücksichtigt werden dürfen und wie der Rechtsschutz auszugestalten sei.

Soziale Anliegen: Im VE BöB wird zur Frage der Entsendung von Arbeitnehmenden vorgeschlagen, die gemäss Binnenmarktgesetz für die Kantone geltenden Grundsätze zu übernehmen. Bei Bundesbeschaffungen für Inländer wäre demnach neu das Herkunftsortsprinzip gemäss Binnenmarktgesetz anzuwenden. Für Ausländer würde unverändert das Leistungsortsprinzip gelten. Wie heute wären alle Arbeitsbedingungen einzuhalten, also beispielsweise auch solche in nicht allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen. Die Vernehmlassung ergab dreigeteilte Reaktionen: Unterstützt wurde der Vorentwurf namentlich vom Schweizerischen Gewerbeverband, bauenschweiz und dem Kanton BE. Economiesuisse, die WEKO und der Kanton TI lehnten ihn ab und verlangten stattdessen, dass für alle die an ihrem Herkunftsort massgeblichen Bestimmungen gelten sollten. Vorab die Gewerkschaften, die SP und die SVP, die Kantone GR und GE sowie einzelne Wirtschaftverbände verlangen, dass das heute geltende Leistungsortsprinzip für Bundesbeschaffungen beibehalten wird.

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