Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/117: Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) · 33 Seiten

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4. Harmonisieren ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Betreffend die Unterscheidung zwischen monetären und nicht monetären Zuschlagskriterien wird auf die entsprechenden Ausführungen zum Thema "Modernisieren" verwiesen. Bei den monetären Zuschlagskriterien begrüssen economiesuisse und swissT.net, dass die Lebensdauerkosten berücksichtigt werden. Der Kt. GE und der sgv schlagen dazu kleinere Präzisierungen vor.

Bei den nicht monetären Zuschlagskriterien beantragen die Vernehmlassungsteilnehmenden, dass zusätzlich noch folgende Kriterien explizit genannt werden: Lehrlingsausbildung (sgv, VSE, Vereinigung für das öffentliche und private Beschaffungswesen), Emissionen auf den Transportwegen (sgv, bauenschweiz, SBV, usic, SMU und KGL), „vertragliche Bedingungen“ (SWICO, ePower), nachhaltige Entwicklung (WWF, Pusch), soziale Nachhaltigkeit (Grüne) sowie Sozialverträglichkeit (Coop).

Verschiedene Wirtschaftsverbände fordern, dass in Abs. 3 die Gewichtung der Zuschlagskriterien samt der Umrechnung in Punkte in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben werden muss (sgv, bauenschweiz, VSG, SBV, SMU). Für den sgv, den VSG und den SBV darf dabei der Preis nicht mehr als 50% gewichtet werden. Auch economiesuisse, der SWICO und der SVV sprechen sich allgemein für eine Bekanntgabe der Rangfolge und der Gewichtung der Zuschlagskriterien in den Ausschreibungsunterlagen aus. SWISSMEM fordert, auch die Unterkriterien seien zu gewichten. Für die EFK muss die Beschaffungsstelle die monetären und nicht monetären Kriterien in ein Verhältnis zueinander setzen.

Für die Kte. BE und GE sowie für die ePower ist nicht einzusehen, wieso die Beschaffungsstelle gemäss Abs. 4 bei Lösungswegen oder Vorgehensweisen keine Gewichtung der Zuschlagskriterien festlegen soll. Verschiedene Wirtschaftsverbände möchten präzisiert haben, dass es sich bei den Lösungswegen oder Vorgehensweisen insbesondere um intellektuelle Dienstleistungen handelt, da sie den Hauptanwendungsfall von Lösungswegen oder Vorgehensweisen ausmachen dürften (sgv, bauenschweiz, CHGEOL, SMU, usic, bauenschweiz Stammgruppe Planung, CHfms). Mit Ausnahme des sgv fordern diese Wirtschaftsverbände sowie der SIA, der Begriff "Lösungen" sei vor "Lösungswege oder Vorgehensweisen" einzufügen, da bei Projektwettbewerben Lösungen und nicht Lösungswege oder Vorgehensweisen gefragt seien. Usic, bauenschweiz Stammgruppe Planung und CHfms möchten einen Zusatz, wonach den monetären Zuschlagskriterien in diesem Fall nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

Grüne, WWF und Pusch sprechen sich für einen zusätzlichen Absatz aus, wonach der Bundesrat die Zuschlagskriterien zur nachhaltigen Entwicklung und deren Gewichtung für verschiedene Beschaffungskategorien verbindlich festlegt und Fachstellen oder Fachorganisationen mit der Erarbeitung dieser Zuschlagskriterien betrauen kann.

4.5 Kommission für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (Art. 85 VE BöB)

Zur Förderung der Zusammenarbeit und des Wissens- und Erfahrungsaustausches zwischen Bund und Kantonen sowie der Privatwirtschaft im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens sieht Art. 85 eine Kommission für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz vor. Diese ist paritätisch zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone, wobei der Bundesrat und die Kantone ihre jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter wählen.

Der Kt. BE und der SGB fordern, dass auch die Sozialpartner in der Kommission vertreten sind. Nach Ansicht des SGB soll ferner das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) Einsitz in diese Kommission nehmen. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband beantragen, dass auch die Gemeinden und Städte in der Kommission vertreten sind.