Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/19: Revision Lebensmittelrecht

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1

Hygieneverordnung des EDI vom 23. November 2005 (HyV; SR 817.024.1)

Erläuterungen

Allgemeines

Neben Fehlerkorrekturen wurden mit Blick auf die Sicherstellung der Äquivalenz im Bereich Lebensmittel tierischer Herkunft die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1662/2006 (ABl. L 320 vom 18.11.2006, S. 11) in die Hygieneverordnung aufgenommen. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um die hygienischen Anforderungen an Kolostrum und Erzeugnisse auf

Kolostrumbasis. Die Anpassungen stehen im Zusammenhang mit dem bilateralen

Landwirtschaftsabkommen EG-CH.

Zu den einzelnen Änderungen

4. Kapitel

Art. 25

Fehlerkorrektur: die Toleranz- und Grenzwerte aller Anhänge (Anhänge 1-3) müssen eingehalten werden.

5. Kapitel

Art. 36

Präzisierung der hygienischen Anforderungen an die Herstellung von Kollagen gemäss

Verordnung (EG) Nr. 1662/2006.

Art. 52

Kolostrum wird als Lebensmittel tierischer Herkunft eingestuft, fällt aber nicht unter die

Definition von Rohmilch. Trotzdem sind die hygienischen Anforderungen für die Gewinnung und Verarbeitung von Kolostrum sowie Erzeugnissen auf Kolostrumbasis vergleichbar mit denjenigen für Milch. In Analogie gelten gewisse Artikel des Abschnitts 8 sinngemäss.

Anhang 1

Die Lebensmittelsicherheitskriterien für Salmonella spp. und thermotolerante Campylobacter spp. in Trinkwasser wurden gestrichen, da eine allgemeine Verpflichtung zur Überprüfung dieser Kriterien nicht verhältnismässig ist. Bei Untersuchungen im Verdachtsfall oder bei der Abklärung wasserbürtiger Krankheitsausbrüche können Massnahmen der Vollzugsbehörde auf Artikel 10 LMG abgestützt werden.

Anhang 2

Präzisierung des Geltungsbereichs.