Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/19: Revision Lebensmittelrecht
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1
Hygieneverordnung des EDI vom 23. November 2005 (HyV; SR 817.024.1)
Erläuterungen
Allgemeines
Neben Fehlerkorrekturen wurden mit Blick auf die Sicherstellung der Äquivalenz im Bereich Lebensmittel tierischer Herkunft die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1662/2006 (ABl. L 320 vom 18.11.2006, S. 11) in die Hygieneverordnung aufgenommen. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um die hygienischen Anforderungen an Kolostrum und Erzeugnisse auf
Kolostrumbasis. Die Anpassungen stehen im Zusammenhang mit dem bilateralen
Landwirtschaftsabkommen EG-CH.
Zu den einzelnen Änderungen
4. Kapitel
Art. 25
Fehlerkorrektur: die Toleranz- und Grenzwerte aller Anhänge (Anhänge 1-3) müssen eingehalten werden.
5. Kapitel
Art. 36
Präzisierung der hygienischen Anforderungen an die Herstellung von Kollagen gemäss
Verordnung (EG) Nr. 1662/2006.
Art. 52
Kolostrum wird als Lebensmittel tierischer Herkunft eingestuft, fällt aber nicht unter die
Definition von Rohmilch. Trotzdem sind die hygienischen Anforderungen für die Gewinnung und Verarbeitung von Kolostrum sowie Erzeugnissen auf Kolostrumbasis vergleichbar mit denjenigen für Milch. In Analogie gelten gewisse Artikel des Abschnitts 8 sinngemäss.
Anhang 1
Die Lebensmittelsicherheitskriterien für Salmonella spp. und thermotolerante Campylobacter spp. in Trinkwasser wurden gestrichen, da eine allgemeine Verpflichtung zur Überprüfung dieser Kriterien nicht verhältnismässig ist. Bei Untersuchungen im Verdachtsfall oder bei der Abklärung wasserbürtiger Krankheitsausbrüche können Massnahmen der Vollzugsbehörde auf Artikel 10 LMG abgestützt werden.
Anhang 2
Präzisierung des Geltungsbereichs.