Vorlage
Vernehmlassung 2007/19: Revision Lebensmittelrecht · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
ENTWURF
Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel
(Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt)
Änderung vom ...
Das Eidgenössische Departement des Innern
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über Gegenstände für Humankontakt wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 2
2Sind Gegenstände nach Absatz 1 mit einem Überzug versehen, so muss dieser so beschaffen sein, dass der Grenzwert bei normaler Verwendung des Gegenstandes während eines Zeitraums von 2 Jahren nicht überschritten wird. Die Überprüfung erfolgt nach der in Anhang 1 festgelegten technischen Norm.
Art. 5 Abs. 3 Bst. a
3 Sie dürfen keine der folgenden Stoffe enthalten:
a. aromatische Amine gemäss Anhang 1a und Azofarbstoffe oder Pigmente, die durch reduktive Spaltung aromatische Amine bilden; Artikel 21 gilt sinngemäss;
Art. 25 Abs. 1bis, 1ter, 1, 3 und 4
1bisNicht nachfüllbare Feuerzeuge müssen mit einer Kindersicherung versehen sein. Als solche gelten Feuerzeuge, die nicht während ihrer gesamten Lebensdauer nachfüllbar sind.
AS...
1 SR 817.023.41
2007–......