Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/19: Revision Lebensmittelrecht
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 1
Verordnung über Bedarfsgegenstände
Neuer Abschnitt betreffend Tinten
Die Verordnung wird mit einem neuen Abschnitt über Tinten ergänzt, die auf die Oberfläche von Verpackungsbehältnissen aufgebracht werden.
Bestimmte Tintenbestandteile können aus der Verpackung migrieren oder auslaufen und so in die verpackten Lebensmittel gelangen. Diese Kontaminierung von
Nahrungsmitteln stellt insofern ein ernstes Problem für das Gesundheitswesen dar, als die chemischen Substanzen, die von der Industrie üblicherweise für die
Herstellung dieser Tinten eingesetzt werden, erwiesenermassen nie auf ihre Toxizität hin geprüft wurden. In Europa musste unlängst Baby-Milch vom Markt genommen werden. In der Schweiz wurden Grundnahrungsmittel wie Milch und Teigwaren ebenfalls durch erhebliche Mengen an Tintenbestandteilen verunreinigt. Da eine Häufung derartiger Kontaminierungsfälle zu beobachten ist, erweist sich eine
gesetzliche Regelung dieser Art von Bedarfsgegenständen als wichtig und
erforderlich.
Weil in der Europäischen Gemeinschaft keine spezifischen Richtlinien für diese Art von Materialien existieren, übernimmt der neue Abschnitt die Bestimmungen der diesbezüglichen Resolution des Europarats:
- Resolution ResAP (2005) 2 über Verpackungstinten, die auf der vom Lebensmittel abgewandten Oberfläche von Gegenständen und Materialien verwendet werden, die der Verpackung von Lebensmitteln dienen und mit ihnen in Kontakt gelangen.
Bei der Liste der für die Herstellung von Tinten zugelassenen Stoffe (Anhang 6)
handelt es sich um eine sogenannte Positivliste. Sie wurde aus der oben genannten Resolution übernommen und soll anhand der Stoffe aus der Inventarliste ergänzt werden, die zur Zeit vom Europäischen Druckfarbenverband (EuPIA) erarbeitet wird.