Vorlage
Vernehmlassung 2007/19: Revision Lebensmittelrecht · 41 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
ENTWURF
Verordnung des EDI über Bedarfsgegenstände
Änderung vom…
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Bedarfsgegenstände1 wird wie folgt geändert:
Überschrift vor Artikel 26e
Abschnitt 8b: Verpackungstinten
Art. 26e Geltungsbereich
1
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Verpackungstinten als spezifische Bestandteile von Bedarfsgegenständen.
2
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht, wenn:
a. die Verpackungstinten-Schicht in direkten Kontakt mit Lebensmitteln gelangt;
b. eine Migration der Stoffe aus den Verpackungstinten in die Lebensmittel aufgrund der Beschaffenheit der Bedarfsgegenstände unmöglich ist;
c. das Auslaufen der Stoffe oder ihr Übergang aus der Gasphase ausgeschlossen werden kann.
Art. 26f Definitionen
1
Verpackungstinten sind Zubereitungen aus Druckfarben und Drucklacken, die zur Bedruckung der Oberfläche von Bedarfsgegenständen bestimmt sind, welche nicht in direkte Berührung mit den Lebensmitteln kommt.