Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 30 Seiten

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wirkungen der Abkommen, da deren Beginn auf einen späteren Zeitpunkt angesetzt ist.

Bei beiden Szenarien belaufen sich die Agrarzolleinnahmen vor der Umsetzung des FHAL und eines neuen WTO-Abkommens auf 555 Millionen Franken (vgl. Tabelle 4). Während einer fünfjährigen Übergangsphase wurde eine lineare Senkung der Zölle bei gleich bleibenden Einfuhrmengen vorgenommen. Der untere Grenzwert wird am 1. Januar des sechsten Jahres erreicht. Die Zölle auf Produkten aus der Europäischen Union werden schrittweise auf Null gesetzt. Die Zölle auf Erzeugnissen aus Ländern ausserhalb der EU werden schrittweise nach den Vorgaben der WTO abgebaut. Wenn die volle Wirkung des FHAL und des WTO-Abkommens eintritt, werden die Zölle auf den Agrargütern und Lebensmitteln nur noch bei 42 Millionen Franken liegen bzw. 8 Prozent der vor der Implementierung der beiden Abkommen erhobenen Zölle ausmachen.

Die Endbeträge sind in Szenario 2 dieselben wie in Szenario 1 mit dem einzigen Unterschied, dass die Untergrenze zwei Jahre später erreicht wird und dass sich der WTO-Abschluss auf die 2011 und 2012 erhobenen Zölle auf Produkten aus der EU nicht auswirkt. In Abbildung 2 ist der erwartete Rückgang der Zolleinnahmen nach Szenario 1 dargestellt. Abbildung 3 zeigt die erwarteten Zollmindereinnahmen nach Szenario 2.

Abbildung 3: Abnahme der Netto-Agrarzolleinnahmen nach Szenario 1

600

500

400

Millionen Ausserhalb EU

300

CHF/Jahr EU

200 100 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 NB: Die Einfuhrzölle auf Erzeugnissen aus der EU erfahren mit Inkrafttreten des WTO- Abkommens bereits 2011 eine Reduktion.