Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 30 Seiten

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Tabelle 6: Restliche Zolleinnahmen nach Szenario 2, die reserviert werden

sollen (FHAL 2013–2018, WTO 2014–2019) [Mio. CHF]

Jahr Total Einnahmen EU Einnahmen Kumulierte Einnahmen (Mio.) ausserhalb EU Zolleinnahmen, (Mio.) (Mio.) die reserviert werden können (Mio.)

2009 555 465 90555

2010 555 465 90 1 110

2011 555 465 90 1 665

2012 555 465 90 2 220

2013 477 387 90 2 697

2014 391 309 82 3 088

2015 305 231 74 3 393

2016 219 153 66 3 612

2017 133 75 58 3 745

2018 50 0 50 3 795

2019 42 0 42 3 837

Wie aus diesen Berechnungen hervorgeht, können dank der Reservierung der Einnahmen aus den Einfuhrzöllen auf Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln der Finanzierung von Begleitmassnahmen bedeutende und unter Umständen auch ausreichende Mittel zugeführt werden. Die definitiv den Begleitmassnahmen zugewiesenen Gelder sollen an dieser Stelle jedoch nicht vorweggenommen werden. Es ist indessen wichtig, dass die Agrarzolleinnahmen ab dem Jahr 2009 reserviert werden, da diese nach Umsetzung der Abkommen einen raschen Rückgang erfahren.

2 Erläuterungen zu der neuen Gesetzesbestimmung

Der Entwurf zur neuen Bestimmung regelt die Zweckbindung der Einnahmen aus den Einfuhrzöllen auf Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln. Deshalb wird er in den

3. Abschnitt Einfuhr des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) als Artikel 19a aufgenommen.

Absatz 1

Der Bundesrat schlägt die Einführung einer neuen gesetzlichen Grundlage vor, um jährlich einen Betrag zu reservieren und ihn kumuliert als zweckgebundenen Fonds im Eigenkapital auszuweisen. Es handelt sich um eine Spezialfinanzierung nach Artikel 53 Absatz 1 des FHG. Die Höhe soll jährlich den bis zum Jahresende summierten Einnahmen aus den Einfuhrzöllen auf Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in den Jahren 2009-2016 entsprechen. Diese Einnahmen fliessen aber weiterhin in die allgemeine Bundeskasse und nicht in einen Spezialfonds. Sie werden mittel- bis längerfristig substanziell reduziert bzw. abgeschafft. Insbesondere mit Inkrafttreten