Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 30 Seiten

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jedoch davon ab, ob und inwieweit die betreffenden Einfuhrzölle nicht bereits vorgängig – entweder im Rahmen der WTO-Doha-Runde oder autonom – abgebaut worden wären, insbesondere infolge der weltweiten Erhöhung der Lebensmittelpreise.

Ferner wären Auswirkungen auf die Mehrwertsteuer (MwSt) zu erwarten, da die Senkung der Nahrungsmittelpreise zu Verschiebungen in der Struktur und im Niveau des Endkonsums der Schweizer Bevölkerung führen würde. Per Saldo dürften die kumulierten Preis- und Einkommenseffekte eines FHAL zu Mehreinnahmen bei der MwSt von über 110 Millionen Franken pro Jahr führen – dies unter der Annahme, dass die beim Kauf von Lebensmitteln (die zu einem reduzierten Satz besteuert werden) erzielten Ersparnisse vor allem für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen eingesetzt werden, die zum Normalsatz besteuert werden.

Gemäss Simulationen mit einem allgemeinen Gleichgewichtsmodell führt die Umsetzung eines FHAL zu einer dauerhaften Steigerung des BIP um mindestens 0,5 Prozent (dies entspricht pro Jahr etwa 2 Milliarden Franken), wobei dies eine eher vorsichtige Schätzung unter den vorherrschenden Bedingungen im Jahr 2007 darstellt. Ein höheres BIP führt schliesslich zu höheren Steuereinnahmen, und zwar sowohl auf Ebene des Bundes als auch auf Ebene der Kantone und Gemeinden. Dieser Wachstumseffekt würde sich nach Erreichen der neuen Gleichgewichtssituation vollständig einstellen und hinge von der Entwicklung des allgemeinen Preisniveaus ab. Geht man von einem Zeithorizont für die Anpassung an das neue Gleichgewicht von 10 Jahren nach Inkrafttreten des FAHL aus, so beliefen sich die zusätzlichen Einnahmen des Bundes aufgrund dieses Wachstumseffekts auf rund 450 Millionen Franken pro Jahr. Diese Schätzung basiert auf den dem Finanzplan 2007–20111 zugrunde liegenden Annahmen über die zu erwartende Wirtschaftsentwicklung und auf der durch langjährige Erfahrung gestützten Faustregel, wonach jeder Anstieg des BIP einen proportionalen Anstieg der Bundeseinnahmen zur Folge hat. Es ist zu erwarten, dass der Wachstumseffekt in geringerem Ausmass aber bereits vorher spürbar wäre.

Ein FHAL würde den Bundeshaushalt also in der Umsetzungsphase vorübergehend belasten, wobei sich längerfristig eine dauerhafte Erhöhung der Bundeseinnahmen einstellen würde.

Die Öffnung der Märkte stellt für die Landwirtschaft jedoch eine erhebliche Herausforderung dar. Damit die Betriebe sich auf die neuen Märkte ausrichten und sich restrukturieren können, ist nur eine schrittweise Einführung eines FHAL flankiert mit Begleitmassnahmen möglich.

Der Auftrag zur Erarbeitung von Begleitmassnahmen und einer Botschaft betreffend deren Finanzierung ist fester Bestandteil des Bundesratsbeschlusses vom 14. März 2008.

1 Im Finanzplan werden die Einnahmen des Bundes im Jahr 2011 auf 65 Milliarden Franken veranschlagt. Die Extrapolation der Einnahmenentwicklung bis ins Jahr 2021 basiert auf der Annahme eines mittelfristigen nominalen BIP-Wachstums von 3 % pro Jahr (reales Trendwachstum 1,5 %, Teuerung 1,5 %).