Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 30 Seiten

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Mio. Franken tiefer zu stehen. Die Auswirkungen auf die beiden Szenarien sind in Tabelle 2 aufgeführt.

Tabelle 2: Veränderung der Einkommenslücke je nach Sektoreinkommen im

Zieljahr

Variation des Sektoreinkommen im Zieljahr + 100 Mio. Fr. - 100 Mio. Fr.

Einkommenslücke Szenario 1 3,6 Mrd. Fr. 6,7 Mrd. Fr.

Einkommenslücke Szenario 2 2,4 Mrd. Fr. 5,1 Mrd. Fr.

Über die Höhe der finanziellen Mittel, die für Begleitmassnahmen aufzuwenden sind, kann nicht vor Abschluss der Abkommen entschieden werden, da der Betrag abhängig ist von den Abkommen selbst (z. B. Übergangsfristen, definitive Modalitäten eines Abbaus des Grenzschutzes im Falle der WTO), dem Preisniveau zum Zeitpunkt der Umsetzung der Abkommen sowie der Art der gewählten Begleitmassnahmen. In diesem Zusammenhang stehen verschiedene Konzepte zur Diskussion, die ein unterschiedliches Gleichgewicht vorsehen zwischen der Hilfe für Anpassungen der bestehenden Infrastruktur und der Unterstützung für eine Neuorientierung ausserhalb des Agrarsektors. Je nach Hauptfokus der Massnahmen sind auch alternative Ansätze zur Bestimmung der notwendigen Finanzmittel denkbar. Der Bundesrat kündigte in seinem Beschluss vom 14. März 2008 eine Spanne von 3 bis 6 Milliarden Franken für Begleitmassnahmen an. Die vorliegende Botschaft dient einzig dazu, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um einen Teil der Mittel für die Finanzierung dieser Massnahmen zu reservieren. Zum jetzigen Zeitpunkt kann über die Höhe der Mittel, die in Begleitmassnahmen zu investieren sind, noch keine genauere Aussage gemacht werden.

1.4 Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Die sozialverträgliche Umsetzung eines FHAL oder eines neuen WTO-Abkommens erfordert Begleitmassnahmen zu Gunsten der betroffenen Betriebe. Die Finanzierung der Massnahmen müsste voraussichtlich aus finanzpolitischen Gründen über einen mehrjährigen Zeitraum verteilt werden. Neben den finanzpolitischen Rahmenbedingungen werden im Folgenden verschiedene Finanzierungsoptionen aufgezeigt und bewertet. Der Bundesrat schlägt mit dieser Vorlage die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Spezialfinanzierung von Begleitmassnahmen für die Landwirtschaft vor. Diese Mittelreservierung ist primär ein politisches Signal, mit welchem der feste Wille von Bundesrat und Parlament zum Ausdruck gebracht werden kann, dereinst Begleitmassnahmen zugunsten der Landwirtschaft zu ergreifen. Die konkrete Finanzierung der Aufwendungen im Rahmen der jährlichen Budgetierung wird dadurch jedoch noch nicht sichergestellt. Die Einhaltung der finanzpolitischen Vorgaben kann nur durch entsprechende Ausgabenminderungen und/oder Einnahmenerhöhungen garantiert werden. Der Bundesrat wird seine diesbezügliche Strategie im Rahmen der Botschaft zur Umsetzung der internationalen Abkommen (FHAL und/oder WTO) unterbreiten.