Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 30 Seiten

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nahmen zeitlich befristet sind und die Erleichterung des Anpassungsprozesses zum Ziel haben, dürfte diese vorübergehende Unterstützung den Anforderungen der Green Box der WTO genügen.

5.3 Ausgabenbremse

Durch die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für eine Spezialfinanzierung werden keine direkten neuen Subventionsbestimmungen geschaffen, welche neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen oder wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen nach sich ziehen. Aus diesem Grund ist der vom Bundesrat unterbreitete neue Gesetzesartikel im Landwirtschaftsgesetz (Art. 19a LwG) nicht der Ausgabenbremse zu unterstellen.