Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 30 Seiten

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Ziffer II: Inkraftsetzung

Die Reservierung von Eigenkapital in der Bundesbilanz erfolgt ohne Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung des Bundes. Die Zolleinnahmen 2009 werden lediglich zur Bestimmung der Bilanzreserve herangezogen. Deshalb ist keine (rückwirkende) Inkraftsetzung per 1. Januar 2009 erforderlich. Bei einer Inkraftsetzung im Laufe des Jahres 2009 kann die Bilanzreserve erstmals mit der Rechnung 2009 ausgewiesen werden.

3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen für den Bund

Die Spezialfinanzierung wird über einen Buchungsvorgang in der Bilanz des Bundes gebildet. Sie führt weder zu einem administrativen noch zu einem personellen Mehraufwand.

Mit der Bildung dieser Spezialfinanzierung ergeben sich kurzfristig keine direkten Folgen für das finanzielle Gleichgewicht des Bundes. Die Auswirkungen auf die Finanzierungsrechnung treten erst ein, wenn die Übergangszahlungen in Form von Begleitmassnahmen nach Inkrafttreten der Abkommen ausgerichtet werden. Langfristig werden dem Bundesbudget aufgrund des Wachstumseffekts dauerhaft zusätzliche Mittel zufliessen, welche die Ausgaben für die Begleitmassnahmen sicher kompensieren werden.

Das vorrangige Ziel der angestrebten Liberalisierungen im Agrarsektor ist die Schaffung wettbewerbsfähiger Betriebe und Strukturen. Durch Produktivitätssteigerungen und eine Anpassung der heutigen Strukturen werden die schweizerischen Landwirtschaftsbetriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können. Die Begleitmassnahmen werden diesen Übergang massgeblich unterstützen. Im Lichte der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft wird das bestehende Direktzahlungssystem weiter zu überprüfen sein.

3.2 Auswirkungen für die Kantone und Gemeinden

Die Begleitmassnahmen und deren Ausstattung mit den notwendigen Bundesmitteln haben unter anderem zum Ziel, die Liberalisierung des Agrarhandels auch während der Übergangsphase sozialverträglich zu gestalten. Es soll die Gefahr verringert werden, dass sich die sozialen Bedingungen in der Landwirtschaft verschlechtern und dadurch die Sozialhilfe, für die in erster Linie die Kantone und die Gemeinden zuständig sind, stärker beansprucht wird. Die Schaffung einer Spezialfinanzierung soll für die Kantone ein konkretes Signal sein, dass Begleitmassnahmen eingesetzt werden und deren Finanzierung gesichert sein wird.

Die Kantone und Gemeinden, deren Haushalt von der Umsetzung eines möglichen FHAL nicht belastet würde, könnten ihrerseits von den positiven Auswirkungen des Wachstumseffekts umfassend profitieren. Es würden Mehreinnahmen in der Höhe von rund 800 Millionen Franken generiert (ca. 500 Millionen zu Gunsten der Kantone und 300 Millionen zu Gunsten der Gemeinden). Je nach gewähltem Szenario wäre der Wachstumseffekt mehr oder weniger rasch spürbar.