Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 30 Seiten
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1.1.2 WTO-Verhandlungen der Doha-Runde
Die Teilnahme der Schweiz am multilateralen Handelssystem ist entscheidend für ihre Volkswirtschaft, die am Export einen von zwei Franken verdient. Die aktuelle WTO-Verhandlungsrunde steht zudem unter dem Zeichen der Entwicklung. Schwellenländer verfügen über einen besonders wettbewerbsfähigen Agrarsektor und streben daher eine weitgehende Liberalisierung des Agrarhandels an.
Auch wenn die Chancen, dass es im Rahmen der WTO-Verhandlungen in naher Zukunft zu einer Einigung kommt, ungewiss sind, dürfen die Auswirkungen, die ein solches Abkommen auf die Landwirtschaft in der Schweiz haben könnte, nicht unterschätzt werden. Da der Grenzschutz in der Schweiz sehr hoch ist, würde der beim derzeitigen Verhandlungsstand geplante Zollabbau die Schweizer Landwirtschaft vor erhebliche Herausforderungen stellen. Um einen aus ökonomischer und sozialer Sicht tragbaren Übergang sicherzustellen, wären Begleitmassnahmen nötig, da sich ein Zollabbau in ähnlicher Weise auf das Einkommen der Landwirtschaft auswirken dürfte wie das FHAL (vgl. 1.3). Bezüglich kurzfristig schwierigen Auswirkungen eines WTO-Abschlusses für die Landwirtschaft hat der Bundesrat zudem in seinen Antworten auf die Motion Fehr Mario (07.3527) und die Interpellation Joder (08.3132) die Prüfung von befristeten Begleitmassnahmen und geeigneten Finanzierungsoptionen in Aussicht gestellt.
Mit der Spezialfinanzierung sollen deshalb auch die Begleitmassnahmen einer Umsetzung eines WTO-Abkommens finanziert werden können. Dieser Notwendigkeit ist bei der Ausarbeitung der neuen Rechtsgrundlage Rechnung zu tragen.
1.2 Notwendigkeit von Begleitmassnahmen
Es ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar, welches der beiden Abkommen zuerst in Kraft treten wird. Die Auswirkungen der beiden Abkommen auf die Erträge der Landwirtschaft sind nicht kumulativ. Sollte das Inkrafttreten der WTO-Abkommen der Umsetzung des FHAL vorangehen, hätte das FHAL nur geringfügige weiterreichende Auswirkungen und würde grundsätzlich keine zusätzlichen Begleitmassnahmen erfordern. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass das FHAL vor dem WTO-Abkommen in Kraft tritt. In beiden Fällen hätte die Marktöffnung wegen der Angleichung der Inland- an die Importpreise einen Einkommensausfall in der Landwirtschaft zur Folge. Verglichen mit einer Weiterentwicklung des Agrarsektors ohne aussenpolitische Öffnung (bisheriger Rhythmus: konstanter Rückgang des landwirtschaftlichen Sektoreinkommens um 2,5 % pro Jahr) würde während einer mehrjährigen Anpassungsperiode eine kumulierte zusätzliche Einkommensreduktion der Landwirtschaft in der Grössenordnung von mehreren Milliarden Franken entstehen. Wie gross diese Einkommenslücke effektiv ausfiele, hinge davon ab, wie gut die Landwirtschaft die zusätzlichen wirtschaftlichen Chancen nutzen kann (Kostensenkungs- und Exportpotentiale, Produktivitätssteigerungen, Spezialisierung in Bereichen mit hoher Wertschöpfung) sowie von der Ausgestaltung des Abkommens und den Preisunterschieden zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung. Um die Betriebe beim Übergang in die neue Marktsituation zu unterstützen und die nötigen Umstellungen sozialverträglich zu gestalten, wären neben auszuhandelnden Übergangsfristen angemessene autonome Begleitmassnahmen notwendig.