Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 30 Seiten
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Tabelle 5 und 6 geben eine Übersicht über die Zolleinnahmen, die für die Finanzierung von Begleitmassnahmen reserviert werden könnten. In Tabelle 5 wurde das Szenario 1 übernommen, nach welchem das WTO-Abkommen 2011 und das FHAL 2012 in Kraft tritt. In beiden Fällen beträgt die Übergangsphase fünf Jahre.
Tabelle 5: Zolleinnahmen nach Szenario 1, die reserviert werden sollen
(WTO 2011–2016, FHAL 2012–2017) [Mio. CHF]
Jahr Total Einnahmen EU Einnahmen Kumulierte Einnahmen (Moi.) ausserhalb EU Zolleinnahmen, (Mio.) (Mio.) die reserviert werden können (Mio.)
2009 555 465 90555
2010 555 465 90 1 110
2011 504 422 82 1 614
2012 453 379 74 2 067
2013 375 309 66 2 442
2014 289 231 58 2 731
2015 203 153 50 2 934
2016 117 75 42 3 051
2017 42 0 42 3 093
2018 42 0 42 - - - - -
2019 42 0 42 - - - - -
Wie aus der Kolonne «Kumulierte Zolleinnahmen, die reserviert werden können» ersichtlich ist, klettern die verfügbaren Mittel zunächst schnell in die Höhe, bevor sie sich infolge der Umsetzung des WTO-Abkommens und des FHAL sowie der damit einhergehenden Verringerung der jährlichen Zolleinnahmen auf einem stabilen Niveau einpendeln. Wird 2009 als Ausgangsjahr genommen, betragen die Mittel, die sich bis 2017, dem letzten Übergangsjahr der Umsetzung des WTO-Abkommens und des FHAL aufsummieren, rund 3,1 Milliarden Franken.
Tabelle 6 bezieht sich auf das Szenario 2, nach welchem das FHAL 2013 und das WTO-Abkommen 2014 in Kraft tritt. In beiden Fällen gilt eine fünfjährige Übergangsperiode. Im Vergleich zum Szenario 1 beginnt das Szenario 2 später, was sich in den kumulierten Agrarzolleinnahmen niederschlägt. Mit 2009 als Ausgangsjahr belaufen sich die für die Finanzierung der Begleitmassnahmen verfügbaren Mittel 2019 bzw. im letzten Übergangsjahr der Umsetzung des WTO-Abkommens und des FHAL auf rund 3,8 Milliarden Franken.