Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 30 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 23Fedlex · Erläuternder Bericht

Abbildung 4: Abnahme der Netto-Agrarzolleinnahmen nach Szenario 2

600

500

400

Millionen Ausserhalb EU 300

CHF/Jahr EU

200

100

0

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

1.5.3 Zolleinnahmen und Finanzierung der Begleitmassnahmen

Nach verschiedenen im Vorfeld durchgeführten Studien hat ein Freihandelsabkommen Folgen für die gesamte schweizerische Volkswirtschaft. Die gesamtwirtschaftlichen Effekte sind eindeutig positiv zu bewerten. Für den Agrarsektor bringt die Verschärfung des Wettbewerbs indessen Anpassungskosten mit sich. Um dieser Herausforderung zu begegnen, sind Begleitmassnahmen vorgesehen. Die dafür benötigten Finanzmittel liegen in Milliardenhöhe. Die Gelder müssten über eine vergleichsweise kurze Zeitspanne nach Inkrafttreten des Abkommens (Umsetzungsphase) verteilt werden. Mit der vorgängigen Schaffung einer Spezialfinanzierung im Sinne von Artikel 53 FHG wird an die betroffenen Kreise das positive Signal ausgesendet, dass der Bund bereit ist, während einer Übergangsphase die Liberalisierung des Agrarhandels über eine spezifische Unterstützung wirtschaftlich und sozial abzufedern. Allerdings gelten zum Zeitpunkt der Auszahlung die Vorgaben der Schuldenbremse, und die Aufwendungen müssen entweder über Mehreinnahmen oder über Minderausgaben kompensiert werden.

Die Art und das Ausmass der Begleitmassnahmen sind noch nicht genau festgelegt. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertreter der wichtigsten interessierten Kreise eingesetzt und diese damit beauftragt, konkrete Begleitmassnahmen auszuarbeiten. Im Mai 2009 wird die Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge unterbreiten. Der vorliegende Bericht geht daher weder auf die konkrete Ausgestaltung dieser Massnahmen noch auf den Finanzbedarf ein, der sich erst nach Abschluss der Verhandlungen näher beziffern lässt. Gegebenenfalls muss parallel zur Ratifizierung der Abkommen eine gesetzliche Grundlage verabschiedet werden.