Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/48: Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft · 30 Seiten
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1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Hintergrund
1.1.1 EU-Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL)
Am 14. März 2008 stimmte der Bundesrat einem Mandat für gemeinsame Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) sowie einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu.
Mit einem FHAL wird eine umfassende bilaterale Liberalisierung des Handels mit Agrargütern und Lebensmitteln angestrebt. Es würde sowohl tarifäre Handelshemmnisse (wie Zölle und Kontingente) als auch nicht-tarifäre Hürden (wie unterschiedliche Produktionsvorschriften und Zulassungsbestimmungen) abbauen. Das FHAL würde nicht nur landwirtschaftliche Rohstoffe (Milch, Schlachtvieh usw.) umfassen, sondern auch die vor- und nachgelagerten Bereiche. Das heisst mit anderen Worten, es wären auch die für die landwirtschaftliche Produktion notwendigen Produktionsmittel und Investitionsgüter (Saatgut, Maschinen usw.) sowie die Verarbeitungsprodukte (Würste, Joghurt usw.) mit eingeschlossen.
Das FHAL fügt sich somit in die bisher vorgenommenen Reformen der Agrarpolitik ein und bezweckt eine bessere Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft auf internationaler Ebene. Es leistet einen Beitrag zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz und ist fester Bestandteil der Wachstumspolitik, die der Bundesrat im April 2008 beschlossen hat. Mit einer Öffnung gegenüber der EU würden die Produktionskosten für den gesamten Nahrungsmittelsektor in der Schweiz zurückgehen und es könnten neue Absatzmärkte in der EU erschlossen werden. Für die Schweizer Konsumenten hätte dies tiefere Lebensmittelpreise zur Folge. Die Auswirkungen für die Wirtschaft wären weitgehend positiv und würden sich in einer dauerhaften Erhöhung des Bruttoinlandprodukt (BIP) um rund 0,5 Prozent niederschlagen, was gemäss Schätzungen des Jahres 2007 wenigstens 2 Milliarden Franken entspricht. Das Projekt beinhaltet aber weder eine Übernahme der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU noch einen Beitritt zur EU-Zollunion. Die EU stellt einen Markt von 490 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten dar, die zum grossen Teil ähnliche Präferenzen und Werte haben wie diejenigen in der Schweiz (Multifunktionalität der Landwirtschaft, Umweltschutz). Dank dem Abbau tarifärer und nicht-tarifärer Handelshemmnisse, wie sie das FHAL anstrebt, hätten die Schweizer Exporteure die Möglichkeit, sich Anteile am Markt unseres wichtigsten Handelspartners zu sichern. Alle diese Auswirkungen sowie der mögliche Inhalt eines Abkommens werden im Bericht in Erfüllung des Postulats 06.3401 Frick «Auswirkungen eines allfälligen Freihandelsabkommens im Agrar- und Lebensmittelbereich auf die Landwirtschaft und auf die vor- und nachgelagerten Bereiche», der vom Bundesrat am 14. März 2008 gutgeheissen wurde, im Detail dargelegt.
Infolge eines FHAL würden auf Bundesebene (bezogen auf den bilateralen Handelsverkehr Schweiz-EU mit Agrargütern) als unmittelbarer Effekt sowohl die Einnahmen aus den Einfuhrzöllen als auch die Ausgaben für Ausfuhrbeiträge wegfallen. Nach Abzug der wegfallenden Ausfuhrbeiträge dürfte der Einnahmenausfall des Bundes noch rund 425 Millionen Franken pro Jahr betragen. Das Ausmass des effektiven Einnahmenverzichts zum Zeitpunkt der Umsetzung des FHAL hinge