Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/1: Erlass eines Steueramtshilfegesetzes · 28 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 24Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erlass eines Steueramtshilfegesetzes

Verpflichtung zur Lieferung von Bankinformationen nachkämen und damit solche zu Recht von der Schweiz verlangten. Umgekehrt werde den Vertragsstaaten die Kritik an der Umsetzung der schweizerischen Amtshilfe erleichtert, wenn sie der Schweiz gegenüber selber nie den Tatbeweis erbringen müssten. FDK und ZH heben hervor, dass die Selbstbeschränkung von Art. 22 Abs. 6 im erläuternden Bericht zu Unrecht mit der Grundsatzfrage verknüpft werde, ob der Zugang zu Bankinformationen auch in der Schweiz erweitert werden solle oder nicht. Die vorliegend interessierende Frage tangiere den Schutz des schweizerischen Bankgeheimnisses nämlich grundsätzlich nicht, es gehe nicht um den Zugang zu Bankinformationen in der Schweiz. Zur Diskussion stehe vielmehr, ob die Schweiz den ausländischen Bankenplätzen im Verhältnis zur Schweiz ein Bankgeheimnis schweizerischer Prägung zugestehen wolle, womit im Ergebnis das schweizerische Bankgeheimnis auf ausländische Bankenplätze ausgedehnt würde. Es bestehe kein einleuchtender Grund, vom Gegenseitigkeitsprinzip abzuweichen und auf die Beschaffung von Bankinformationen aus dem Ausland weitgehend zu verzichten.

Die FDP lehnt die Einführung eines neuen, nicht mit dem Bankgeheimnis kompatiblen Systems ab. Der Zugriff auf Bankinformationen im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens mit dem Ausland dürfe nicht direkt und unabhängig von der Zustimmung einer weiteren Behörde durch die ESTV erfolgen.