Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/1: Erlass eines Steueramtshilfegesetzes · 28 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zum Erlass eines Steueramtshilfegesetzes

UR, SZ, NW, GL, FR, SH, AR, GR, TG, VD schlossen sich der Stellungnahme der FDK an. Der Schweizerische Arbeitgeberverband schliesst sich der Stellungnahme von economiesuisse an.

3.2. Auswertungskonzept

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend nicht einzeln dargestellt. Vielmehr wird die grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufgezeigt und insbesondere auf Änderungsvorschläge eingegangen. Für Einzelheiten sei auf die Stellungnahmen verwiesen. Sie können beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen eingesehen werden.

4. Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

4.1. Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer begrüssen die Vorlage praktisch einhellig. Einzig die Erklärung von Bern spricht sich gegen das Gesetz aus, da es den automatischen Informationsaustausch verhindere und keine Amtshilfe gegenüber Staaten zulasse, mit denen die Schweiz kein DBA abgeschlossen habe.

4.2. Wichtigste Vorbehalte der Befürworter

Von den durch die Befürworter kritisch beurteilten bzw. umstrittenen Punkten sind folgende hervorzuheben:

a) Leistung von Amtshilfe ausschliesslich auf Ersuchen im Einzelfall (Art. 4 Abs. 1). FDP,

SVP und Vertreter der Wirtschaft begrüssen ausdrücklich die Einschränkung auf den Einzelfall. CVP, Grüne, CSP und Organisationen der politischen Linken wollen die Einschränkung demgegenüber aufheben. SwissHoldings wirft die Frage auf, ob nicht eine offenere Formulierung zu wählen wäre, da auf internationaler Ebene noch unklar sei, ob künftig nicht auch Sammelanfragen möglich sein müssten, die keine Beweisausforschung darstellen.

b) Verzicht auf eine Aufzählung der Anforderungen an ein Ersuchen in Art. 6. Namentlich

CVP, SVP und Vertreter der Wirtschaft verlangen die Übernahme der in der ADV genannten Anforderungen, da dies der Rechtssicherheit diene. Die Kantone unterstützen den Verzicht auf die Anforderungen. SP, Grüne und Organisationen der politischen Linken wünschen geringere Anforderungen an ein Ersuchen.

c) Nichteintreten auf ein Ersuchen, welches auf Informationen beruht, die durch nach

schweizerischem Recht strafbare Handlungen erlangt worden sind (Art. 7 Bst. c). Die FDK und einige Kantone schlagen ein differenziertes Vorgehen vor, welches die Amtshilfe zulassen würde, wenn dem ersuchenden Staat unaufgefordert und unentgeltlich Informationen zugespielt wurden, welche durch strafbare Handlungen erlangt worden sind. Differenziert argumentiert auch SwissHoldings. Damit die Schweiz international nicht unter Druck gerate, fragt sich der Verband, ob nicht eine offenere Formulierung gewählt werden sollte, die mehr Spielraum zulässt. SP, CSP, Grüne und Organisationen der politischen Linken wollen auf ein Verbot der Amtshilfe bei gestohlenen Daten verzichten.

FDP, SVP und Vertreter der Wirtschaft begrüssen die Regelung ausdrücklich.

d) Verwendung der Bankinformationen zur Durchsetzung des schweizerischen Steuerrechts

(Art. 21 Abs. 2). TI, CVP, FDP, SVP und die Vertreter der Wirtschaft sprechen sich dafür