Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 6 Seiten
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geregelt sind, in diese Verordnung verschoben. Somit sind die in der Schweiz zulässigen önologischen Verfahren und Behandlungen nun in einem einzigen Dokument zusammengestellt (Anhang 2). Ausserdem sind neu die Anforderungen für die Verwendung dieser Verfahren und Behandlungen klar festgelegt.
Anhang 2 wird weder in der Amtlichen Sammlung noch in der Systematischen Sammlung veröffentlicht. Er kann jedoch beim Bundesamt für Gesundheit bezogen oder unter der Internetadresse www.bag.admin.ch heruntergeladen werden.
Anhang 3
Der Pflicht, auf das Vorhandensein bestimmter allergener Stoffe im Wein hinzuweisen, kann mittels Piktogrammen nachgekommen werden. Die vorgeschlagene Lösung unterscheidet sich leicht von jener, die im europäischen Recht festgelegt ist: Das schweizerische Recht wird mehr Alternativen zulassen. Für den Schweizer Markt kann die Deklaration der Allergene nach Wahl des Herstellers entweder durch einen schriftlichen Hinweis, durch ein Piktogramm oder beides zugleich erfolgen. Das europäische Recht gestattet es hingegen nicht, den schriftlichen Hinweis durch ein Piktogramm zu ersetzen, sondern lässt nur zu, dass der schriftliche Hinweis durch ein Piktogramm ergänzt wird.