Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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was ebenfalls zur Übersichtlichkeit beiträgt. Überall den Begriff in der Einzahl schreiben.

Warnhinweis bei EGCG

Produkte mit EGCG dürfen nicht bei strikter, kalorienarmer Ernäh-

rung eingenommen werden. Dies geht aus dem Warnhinweis zu

wenig klar hervor. Durch das Einführen des Wortes "nicht" wird der

Warnhinweis verständlicher.

Warnhinweis(e) - Wortlaut

Der Begriff "Warnhinweis" steht manchmal in der Mehrzahl, manch-

mal in der Einzahl. Dies kann nicht nachvollzogen werden.

Staatskanzlei des Kantons II.1 Vollständigkeit Liste

Solothurn Im ab 1.1.2013 geltenden Anhang 8 LKV werden neue Nährstof- Änderungsvorschläge:

fe/Sub¬stanzen aufgeführt (wie Betain und Glucomannan). Sind die

neu aufgeführten Stoffe bei Nahrungsergänzungsmitteln und Ergän- Anhang 14 ist unter Berücksichtigung von Anhang 8 LKV und Art. 5c zungsnahrung erlaubt, so sollten die Verbindungen / Rohstoffquellen Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergedieser Stoffe von der Logik her ebenfalls im Anhang 14 unter Kate- stellte Erzeugnisse zu aktualisieren / ergänzen.

gorie 4 erfasst werden.

Allenfalls Stearidonsäure (STA) separat aufführen aufgrund von Art.

5c der Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus

hergestellte Erzeugnisse.

Einleitungssatz und Kategorie 4 hinsichtlich Fettsäuren Einleitungssatz betreffend Fettsäuren streichen.

Der Einleitungssatz wird in Frage gestellt (u.a. Vollständigkeit). Er ist

mehr verwirrend als klärend. Der Satz ist unseres Erachtens zudem Kategorie 4: Sonstige

nicht nötig, weil unter "Kategorie 4: Sonstige" bei DHA, EPA und Ergänzung bei DHA, EPA und Omega-3-Fettsäuren mit Omega-3-Fettsäuren jeweils auf die Speiseöle der Verordnung des "… aus Speiseölen und neuartigen Speiseölen gemäss der Verord-EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse nung des EDI vom 23. Novem-ber 2005 über Speiseöl, Speisefett verwiesen wird. Durch die Verweise sind auch die Anforderungen und daraus her-gestellte Erzeugnisse ".

der entsprechenden Öle eingeschlossen.

Der bei DHA, EPA und den Omega-3-Fettsäuren aufgeführte Ver-

weis ist unvollständig und sollte entsprechend ergänzt werden mit Kategorie 2: Mineralstoffe

"neuartigen Speiseölen". Die neuartigen Speiseöle werden im Artikel Überall Kalium mit "u" schreiben.

1 und im Abschnitt 2a der Verordnung des EDI über Speiseöl, Spei-

sefett und daraus her-gestellte Erzeugnisse neu separat erfasst.

Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge

Kategorie 2: Mineralstoffe Alle Substanzen durchgehend nach Alphabet aufführen.

Bei mehreren Salzen wird Kalium ohne "u" geschrieben.

Kategorie 4: Sonstige – Reihenfolge Kategorie 4: Beta-Glucan

Die Substanzen werden bisher in alphabetischer Reihenfolge aufge- Ergänzungsvorschlag: "Beta-Glucan aus Hafer oder Gerste" führt. Die neu aufgenommenen Stoffe werden nun am Schluss an-

gegeben. Auch bei den neu aufgeführten Substanzen ist die alpha-

betische Reihenfolge zu beachten.

Kategorie 4: Beta-Glucan aus Hafer