Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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und unverwischbarer Schrift angegeben werden müssen.
Streichen des Begriffes "unverwischbar".
Landeskanzlei des Kan- 5.5 "…, wenn sie auf den Ergebnissen einer in Anhang XII der Verord- Änderung:
tons Basel-Landschaft nung (EWG) Nr. 2568/91 vorgesehenen Analysemethode basieren." "…, wenn sie auf den Ergebnissen einer in Anhang XII der Verord-
nung (EWG) Nr. 2568/91 vorgesehenen organoleptischen Prüfung Die Begriffe, welche für die Beschreibung des Geschmacks und basieren."
Geruchs im Rahmen der Kennzeichnung verwendet werden dürfen,
werden nur in der EU-Verordnung (Anhang XII Ziffer 3.3) aufgeführt. Die Begriffe, die für die Beschreibung des Ge-schmacks und Geruchs Sie sollten auch hier erfasst werden. verwendet werden dürfen, sollten hier angegeben werden.
Landeskanzlei des Kan- 5.6 Die Angabe des Säuregehalts ist gemäss Art. 5 der EU-Verordnung Ergänzung:
tons Basel-Landschaft Nr. 29/2012 (siehe Einleitungssatz) nicht nur bei Olivenöl, sondern "Die Angabe des Säuregehalts bzw. des Säurehöchstgehalts bei
auch bei Oliventresteröl zulässig . Olivenöl und Oliventrester¬öl nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 1 und 2, Buchstaben c und f…."
Landeskanzlei des Kan- 5.7 Der Absatz stammt ansatzweise von der EU-Verordnung Nr. 29/2012 Änderung wie:
tons Basel-Landschaft (Art. 6 Abs. 2). Falls diese Bestimmung wirklich vollständig übernom- "… in anderen Lebensmitteln als Speise-ölmischungen nach Art. 4
men werden muss (was langsam aber sicher unsinnig wird -> man hat Abs. 2 hingewiesen, so muss unmittelbar nach der Sachbezeichnung doch Art. 9, 10 LKV zur mengenmässigen Angabe von Zutaten), so des Lebensmittels der Anteil der …
sollten die Angaben präziser übernommen werden, damit keine Un- Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Thunfisch in Olivenöl terschiede und Interpretations-schwierigkeiten entstehen. und Sardinen in Olivenöl."
Würde man Art. 6 Abs. 2 der EU-Verordnung Nr. 29/2012 überneh- Der Absatz ist hinsichtlich EU-Konformität noch-mals zu überprüfen men, so müsste sich dieser Absatz auf Olivenöle und Oliventresteröl und entsprechend anzupassen.
nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 1 und 2, Buchstaben c und
f dieser Verordnung beziehen. Wird beim rechten Änderungsvor-
schlag nicht berücksichtigt.
Landeskanzlei des Kan- übrige Titel: Neuartige Speiseöle Vorschläge siehe unter Art. 1 und Art. 2.
tons Basel-Landschaft Der Begriff "neuartige Speiseöle" ist zu überdenken. Begründung
siehe unter Art. 1 sowie Art. 2.
Landeskanzlei des Kan- 5a.1 In den ersten beiden Sätzen steht, dass Krillöl durch Acetonextraktion Anpassungsvorschlag:
tons Basel-Landschaft gewonnen wird. Die doppelte Aufführung dieser Angabe ist nicht "Krillöl ist ein durch Acetonextraktion gewonnener Lipidextrakt aus
nötig. Wir schlagen vor, im ersten Satz nicht auf die Acetonextraktion ….".
einzugehen.
Landeskanzlei des Kan- 5b.1 Im Gegensatz zum EG-Kommissionsentscheid Nr. 2003/427/EG wird Die Sachbezeichnung sollte im Hinblick auf den EG-
tons Basel-Landschaft im EG-Kommissionsentscheid Nr. 2009/778/EG in der Sachbezeich- Kommissionsentscheid Nr. 2009/778/EG noch-mals über¬prü¬ft
nung "DHA-reich" nicht mehr erwähnt. Hat dies einen speziellen werden.
Grund?
Landeskanzlei des Kan- 5d.1 Lateinische Namen (wie A. floribunda) einheitlich kursiv schreiben Lateinische Namen einheitlich kursiv schreiben.