Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 557Fedlex · Ergebnisbericht

Staatskanzlei des Kantons 19.1 Den Wortlaut bezüglich Aromastoffe entsprechend Anhang 3 Ziffer 27

Aargau LKV anpassen: Den Wortlaut bezüglich Aromastoffe entsprechend Anhang 3

"mit natürlichen oder naturidentischen Aroma-stoffen" Ziffer 27 LKV anpassen:

"mit natürlichen ….n Aroma-stoffen"

Verband der Kantonsche- 20.1 Begriff "mit natürlichen oder naturidentischen Aromastoffen" Den Wortlaut bezüglich Aromastoffe entsprechend Anhang 3 miker der Schweiz (VKCS) Gemäss Anhang 3 Ziffer 27 LKV gibt es die Kategorie "naturidentische Ziffer 27 LKV anpassen:

Aro-mastoffe" nicht mehr. "mit natürlichen …..n Aroma-stoffen"

Staatskanzlei des Kantons 20.1 Begriff "mit natürlichen oder naturidentischen Aromastoffen" Den Wortlaut bezüglich Aromastoffe entsprechend Anhang 3 Aargau Gemäss Anhang 3 Ziffer 27 LKV gibt es die Kategorie "naturidentische Ziffer 27 LKV anpassen:

Aro-mastoffe" nicht mehr. "mit natürlichen …..n Aroma-stoffen"

Verband der Kantonsche- 33 Definition Den Begriff "Beerensaft" streichen:

miker der Schweiz (VKCS) "Fruchtwein ist ein alkoholisches Getränk aus… Beeren- oder "Fruchtwein ist ein alkoholisches Getränk aus……..er Fruchtsäf-

Frucht¬säften…". ten".

Es ist nicht logisch, weshalb Beerensaft explizit erwähnt wird, da Beeren

ebenfalls Früchte sind (Art. 2 Abs. 2 Bst. c Verordnung über Obst, Ge- Der Begriff "Beerensaft" sollte in diesem Sinne ebenfalls gestrimüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte). Die zusätzliche Anga- chen werden unter:

be von Beerensaft ist mehr verwirrend als klärend. Art. 34 Abs. 2 und Abs. 4

Zum besseren Verständnis den Begriff "Beerensaft" streichen. Art. 36 Abs. 1

Staatskanzlei des Kantons 33 Definition Den Begriff "Beerensaft" streichen:

Aargau "Fruchtwein ist ein alkoholisches Getränk aus… Beeren- oder "Fruchtwein ist ein alkoholisches Getränk aus……..er Fruchtsäf-

Frucht¬säften…". ten".

Es ist nicht logisch, weshalb Beerensaft explizit erwähnt wird, da Beeren

ebenfalls Früchte sind (Art. 2 Abs. 2 Bst. c Verordnung über Obst, Ge- Der Begriff "Beerensaft" sollte in diesem Sinne ebenfalls gestrimüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte). Die zusätzliche Anga- chen werden unter:

be von Beerensaft ist mehr verwirrend als klärend. Art. 34 Abs. 2 und Abs. 4

Zum besseren Verständnis den Begriff "Beerensaft" streichen. Art. 36 Abs. 1

Verband der Kantonsche- 36.1 Anteil des Saftes in Massenprozent bei der Sachbezeichnung Präzisierung:

miker der Schweiz (VKCS) Es ist nicht klar, worauf sich die Prozentangabe bezieht: Auf die Mi- Ergänzende Angabe, worauf sich die Prozent-angabe bezieht.

schung vor der Gärung oder auf das vergorene Endprodukt nach Zugabe

diverser Zutaten (wie Zuckerarten oder Fruchtsaft). Die Angabe sollte

zum besseren Verständnis präzisiert werden.

Staatskanzlei des Kantons 36.1 Anteil des Saftes in Massenprozent bei der Sachbezeichnung Präzisierung:

Aargau Es ist nicht klar, worauf sich die Prozentangabe bezieht: Auf die Mi- Ergänzende Angabe, worauf sich die Prozent-angabe bezieht.

schung vor der Gärung oder auf das vergorene Endprodukt nach Zugabe

diverser Zutaten (wie Zuckerarten oder Fruchtsaft). Die Angabe sollte

zum besseren Verständnis präzisiert werden.