Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/22: Änderung des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 28 Seiten
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sche Veröffentlichung gehört, soll durch eine klare gesetzliche Grundlage im Sinne von DSG 19 Abs. 3 und 3bis im Publikationsrecht abgedeckt sein.
Hingegen sollen durch technische36 Massnahmen die automatisierte Suche und Weiterverarbeitung von online einsehbaren Personendaten verhindert werden.
36 Siehe die Erläuterungen zu Art. 16c E-PublG hiervor.