Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/22: Änderung des Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz, PublG) · 28 Seiten

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1.2.2 Weitere Optimierungen des Publikationsrechts

Der vorgeschlagene Primatwechsel bietet die Gelegenheit, das PublG gleichzeitig aufgrund der Erfahrungen mit dem geltenden Publikationsrecht punktuell anzupassen.

Die heutige Möglichkeit, einen Rechtstext nur mit Titel sowie Fundstelle und Bezugsquelle zu veröffentlichen (Verweispublikation), und dabei den vollständigen Text aus den ordentlichen Publikationsorganen auszulagern, führt zu einer Dezentralisierung der Bezugsquellen sowie zu einer Inkohärenz bei der Aufbereitung der Texte. Diese unbefriedigende Publikationsart soll durch eine Regelung ersetzt werden, die gewährleistet, dass möglichst viele Texte an einer zentralen Stelle (der Publikationsplattform des Bundes) verfügbar sind. Wie bis anhin sollen die Anforderungen an die formelle Aufbereitung und die Übersetzung der betreffenden Textkategorien reduziert sein.

Schliesslich soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass in der PublV zusätzliche Textkategorien benennt werden, die im Rahmen der Publikationsplattform online und zentral zugänglich gemacht werden können. Es soll sich dabei um Dokumente der Verwaltung handeln, die für die Rechtsanwendung von Bedeutung sein können. Dafür sprechen die Rechtssicherheit und das Interesse an einer einheitlichen Anwendung von Ausführungsbestimmungen. Neben den in der Verwaltungspraxis des Bundes (VPB) veröffentlichten Gutachten kommen insbesondere Erläuterungen zum Verordnungsrecht in Frage, wie sie im Rahmen der Erarbeitung von Bundesratsanträgen erstellt werden. Die Voraussetzungen und die Übersetzungspflicht werden ebenfalls in der Verordnung festzulegen sein. Durch eine zentrale Publikation erhalten solche Texte einen höheren Stellenwert. Dies erfordert eine minimale Qualitätssicherung; weiter müssen solche Erläuterungen unter Umständen in allen Amtssprachen zur Verfügung gestellt werden. Da dies einen Mehraufwand im Bereich von Übersetzungen und Rechtsetzungsbegleitung erfordert, wird man sich auf Erläuterungen zu wichtigen Verordnungen beschränken müssen.

1.2.3 Würdigung

Bei der vorgeschlagenen Umsetzungsvariante «Primatwechsel und Optimierung» können Publikationsrecht und Praxis den aktuellen Erwartungen der Adressaten und Interessierten gerecht werden, ohne dass das bewährte System der amtlichen Veröffentlichungen grundsätzlich in Frage gestellt wird. Die Namen («Brands») der drei Veröffentlichungen (AS, SR, BBl) werden beibehalten, auch wenn Begriffe wie «Sammlung» und «-blatt» aus der Druckwelt stammen und bald zu blossen Kategorienbezeichnungen innerhalb einer amtlichen elektronischen Publikationsplattform werden könnten. Gleichzeitig wird den technologischen Entwicklungen und den Kundengewohnheiten ‒ soweit nötig ‒ Rechnung getragen.

1.3 Andere geprüfte Lösungsvarianten

Im Rahmen der bisher durchgeführten Arbeiten wurden auch die beiden folgenden Umsetzungsvarianten geprüft, dann aber zugunsten der obigen Lösung verworfen: