Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten

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Basistunnels erreicht werden. Auch wenn das Verlagerungsziel nicht erreicht werden sollte, kann die Kurz-RoLa die geforderten Kapazitäten zur Verfügung stellen. Zentral für die Umsetzbarkeit der Kurz-RoLa sind die Flächen für die Errichtung der Verladestationen sowie die notwendige temporäre und lokale Aufhebung des Nachtfahrverbots.

Die geschätzten Jahreskosten (Preisstand 2011, inklusive Mehrwertsteuer und Teuerung) für Betrieb, Unterhalt und Abschreibung / Verzinsung belaufen sich für den Fall, dass das Rollmaterial nach Abschluss der Sanierungsarbeiten weiterverkauft werden kann, auf rund 167 Mio. CHF. Falls das Rollmaterial nicht weiterverwendet werden könnte, was unwahrscheinlich ist, würden die Kosten rund 238 Mio. CHF betragen. Daraus ergeben sich Kosten pro LKW von 280 bis 400 CHF. Es ist davon auszugehen, dass die Kurz-RoLa bei einem kostendeckenden Betrieb zu teuer und wohl zu wenig genutzt wird. Daher sollen pro LKW lediglich die eingesparten direkten Kosten, rund 105 CHF pro Fahrt, erhoben werden. Bei tieferen Preisen bestünde das Risiko, dass zusätzlicher Verkehr generiert würde.

Der Bahnverlad für den Güterverkehr wird, nachdem der GST nach abgeschlossener umfassender Erneuerung und Sanierung wieder in Betrieb genommen worden ist, eingestellt. Eine Nachnutzung ist nicht vorgesehen.

Zusätzliche flankierende Massnahmen

Neben den Alternativangeboten für den Personen- und den Güterverkehr wird mit intensiviertem Winterdienst und künstlicher Auslösung von Lawinen die Wintersperre der Gotthardpassstrasse verkürzt. Ferner soll mittels frühzeitiger, grossräumiger und gezielter Information der Verkehrsteilnehmenden auf die sanierungsbedingte Sperrung und die Alternativangebote hingewiesen werden.

Variante 2: Neubau einer zweiten Tunnelröhre (ohne Kapazitätserweiterung) mit anschliessender Sanierung der bestehenden Tunnelröhre

- Sperrung des GST für insgesamt 140 Tage (etappierte Vollsperrung [50 Tage /

90 Tage], da im bestehenden GST Überbrückungsmassnahmen vorgenommen werden müssen, um bis zur Inbetriebnahme der zweiten Tunnelröhre die Sicherheit zu gewährleisten). Während diesen 140 Tagen bestehen keine bahnseitigen Alternativen für den Personen-, bzw. für den Schwerverkehr auf der Gotthard-Achse. Diese Verkehre müssen daher vorwiegend über andere in- oder ausländische Alpenübergänge abgewickelt werden.

- Nach Inbetriebnahme der zweiten Tunnelröhre wird der bestehende GST ge-

schlossen und umfassend saniert und erneuert werden. Während dieser Zeit wird der Verkehr durch die neue Tunnelröhre geführt (Gegenverkehrsregime). Nach Abschluss der Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten wird der Verkehr in beiden Tunnelröhren im Einbahnsystem auf je einer Fahrspur geführt. Im Normalbetrieb verfügt jede Röhre auf der linken Tunnelseite über eine Fahrspur und auf der rechten Tunnelseite steht ein durchgängiger Pannenstreifen zur Verfügung.

In Anhang 1 sind die Sanierungsvarianten 1B und 2 tabellarisch dargestellt. Alle Kostenangaben verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und weisen eine Kostengenauigkeit von +/- 30 Prozent auf.