Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten

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Rollende Landstrasse (RoLa), Synthesebericht vom 24. Januar 20124

In seinem Bericht vom 17. Dezember 2010 hat der Bundesrat dargelegt, dass bei einem Verzicht auf eine zweite Tunnelröhre während der sanierungsbedingten Sperrung des GST für den Schwerverkehr eine so genannte Kurz-RoLa durch den Gotthard-Basistunnel (Rynächt-Biasca) betrieben werden soll. Das Funktionieren dieses Alternativangebotes für den Schwerverkehr ist von zentraler Bedeutung. Zur Erhärtung der gemachten Aussagen wurden daher ergänzende Abklärungen vorgenommen. Der Synthesebericht «Sanierung Gotthard-Strassentunnel Rollende Landstrasse (RoLa), Synthesebericht vom 24. Januar 2012» bestätigt die Kernaussagen vom 17. Dezember 2010. Eine Kurz-RoLa ist technisch machbar. Sie kann leistungsfähig und attraktiv ausgestaltet werden. Allerdings ist eine Kurz-RoLa kostspielig.

Die Möglichkeit einer Lang-RoLa (Basel-Lugano/Chiasso oder Basel-Domodossola-Novarra) wurde im Bericht hingegen grundsätzlich verworfen. Der Bundesrat hat jedoch im Rahmen der Eröffnung der Vernehmlassung vom 21. September 2012 den Willen geäussert, bis 2020 einen 4-Meter-Korridor auf der Gotthardachse zu realisieren, womit eine Lang-Rola zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls wieder zu prüfen wäre.

1.4 Sanierungsvarianten

Zur anstehenden Sanierung wurden drei Grundlagenberichte erarbeitet (vgl. Ziffer 1.3) sowie ein breiter Variantenfächer untersucht. Daraus resultieren folgende Sanierungsvarianten:

Varianten 1: Sanierung bestehende Tunnelröhre ohne Neubau einer zweiten Tunnelröhre

Variante 1A: Vollsperrung ohne Sommeröffnung des GST (im Bericht vom 17. Dezember 2010 des Bundesrates als Variante 1 bezeichnet)

- Sperrung des GST für Bauarbeiten während 365 Tagen pro Jahr für rund 2,5

Jahre (der GST ist ungefähr 900 Tage gesperrt).

Variante 1B: Vollsperrung mit kurzer Sommeröffnung des GST (im Bericht vom 17. Dezember 2010 des Bundesrates als Variante 2 bezeichnet)

- Sperrung des GST für Bauarbeiten während 280 Tagen pro Jahr.

- Sperrung erfolgt von Mitte September bis Ende Juni, der GST ist somit während

der Hauptreisezeit im Sommer offen (der GST ist ungefähr 980 Tage, verteilt auf 3,5 Jahre, gesperrt).

Variante 1C: Vollsperrung mit langer Sommeröffnung des GST (im Bericht vom 17. Dezember 2010 des Bundesrates als Variante 3 bezeichnet und weniger detailliert beschrieben)

4 http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/25669.pdf