Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht

Die finanziellen Mittel für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau des Nationalstrassennetzes stammen aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Gespiesen wird die SFSV aus der Hälfte der Mineralölsteuererträge (ohne Mineralölsteuer auf Flugtreibstoff), aus den Erträgen des Mineralölsteuerzuschlags auf Treibstoffen (ohne Mineralölsteuerzuschlag auf Flugtreibstoff) sowie aus dem Reinertrag der Autobahnvignette. Seit 2008 gibt es für die Finanzierung der Massnahmen zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz sowie die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes den so genannten Infrastrukturfonds. Dieser wird mittels Einlagen aus der SFSV geäufnet.

Die umfassende Sanierung und Erneuerung des GST beinhaltet Unterhalts- und Ausbaumassnahmen an einer bestehenden Nationalstrasse. Die Finanzierung erfolgt demnach direkt aus den entsprechenden Mitteln der SFSV. Nicht tangiert ist der Infrastrukturfonds, weil der Neubau einer zweiten Tunnelröhre (ohne Kapazitätserweiterung) kein Engpassbeseitigungsprojekt ist.

Alle Ausbau-, Unterhalts- und Betriebsmassnahmen stehen grundsätzlich systemimmanent in Konkurrenz zu einander. Allerdings sind Betriebs- und Unterhaltsmassnahmen quasi "gebundene Ausgaben", weshalb sie gegenüber dem (Kapazitäts-)Ausbau generell höher zu priorisieren sind. Alle Unterhalts- und Ausbaumassnahmen am GST stehen somit grundsätzlich in Konkurrenz zu den anderen aus der SFSV finanzierten Aufgaben. Verschiedentlich wurde diese Mittelkonkurrenz, insbesondere zu den ebenfalls über die SFSV finanzierten Netzerweiterungsprojekten wie die Umfahrung Morges, als Argument gegen die Sanierung und Erneuerung des GST bzw. gegen die vom Bundesrat gewählte Sanierungsvariante angeführt. In Bezug auf die Mittelkonkurrenz gilt es jedoch zu beachten, dass die umfassende Sanierung und Erneuerung des GST ein unverzichtbares Vorhaben ist, welches auch in zeitlicher Hinsicht wenig Spielraum offen lässt. Wenn es nicht realisiert werden könnte, droht die Gefahr einer Schliessung des GST aus Sicherheitsgründen. Die Sanierungsvariante des Bundesrates gewährleistet zudem eine für den Verkehr möglichst behinderungsarme Ausführung der Unterhalts- und Ausbaumassnahmen.

Um sicherzustellen, dass bei den Nationalstrassen trotz der quasi "gebundenen Ausgaben" für Betriebs- und Unterhaltsmassnahmen auch Projekte der Engpassbeseitigung und Netzfertigstellung realisiert werden, hat der Gesetzgeber den Infrastrukturfonds geschaffen. Im Infrastrukturfonds sind Projekte des (Kapazitäts-)Ausbaus – zumindest bis zu einem gewissen Grad – von dieser Mittelkonkurrenz ausgenommen. Da auch die finanziellen Mittel für die Einlagen in den IF aus der SFSV stammen, wird die Mittelkonkurrenz nicht vollständig beseitigt. Einerseits sind die Mittel der SFSV grundsätzlich nicht unbegrenzt, andererseits bestimmt das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (Infrastrukturfondsgesetz; IFG)6 in Artikel 2 Absatz 3, dass die Einlagen in den IF so zu bemessen sind, dass auch für die übrigen Aufgaben der SFSV genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.

Angesichts der künftig zunehmend angespannten Situation der SFSV sind sämtliche Ausgaben bzw. die dadurch entstehende oder verschärfte Mittelkonkurrenz bedeutend. Das gilt unabhängig davon, ob die finanziellen Mittel für die Sanierung des GST, für den Betrieb der Nationalstrassen, die Beiträge an Hauptstrassen oder die

6 SR 725.13