Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten
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- Sperrung des GST für Bauarbeiten während rund 150 Tagen pro Jahr.
- Sperrung erfolgt von November bis März, der GST ist somit im Frühjahr (Ostern
und Pfingsten) und im Sommer, während der Hauptreisezeit, offen (der GST ist ungefähr 1050 Tage, verteilt auf 7 Jahre, gesperrt).
Verkehrsführung / Verkehrsmanagement
Eine umfassende Sanierung und Erneuerung des GST ohne zweite Tunnelröhre ist grundsätzlich machbar, sie bedingt aber umfangreiche flankierende Massnahmen (z.B. Alternativangebote für den Personen- und den Güterverkehr). Angesichts der nationalen und internationalen Bedeutung des GST für den Personen- und Güterverkehr kommt bei einer sanierungsbedingten Vollsperrung des GST ohne Bau einer zweiten Tunnelröhre dem Verkehrsmanagement eine entscheidende Bedeutung zu. Um den Druck auf die Ausweichrouten, insbesondere die San Bernardino-Route, zu reduzieren, stehen Alternativangebote für den Personen- und den Güterverkehr im Vordergrund.
Bahnverlad für den Personenverkehr
Für den Personenverkehr ist ein Bahnverlad durch den Gotthard-Scheiteltunnel (Göschenen-Airolo) vorgesehen. Durch ein optimiertes Verladekonzept kann eine Kapazität von rund 600 Personenwagen pro Stunde und Richtung erreicht werden (7,5 Minuten-Takt). Ausserhalb der Hauptreisezeit, auch während der Wintersperre der Gotthardpassstrasse, lässt sich der Personenverkehr ohne grössere Beeinträchtigungen bewältigen.
Die geschätzten Kosten (Preisstand 2009, exklusive Mehrwertsteuer) für die preisgünstigste Variante 1A (2,5 Jahre Vollsperrung ohne Sommeröffnung) betragen für die Investitionen (inklusive Rollmaterial) 49 bis 61 Mio. CHF und für den Betrieb (jährlich) rund 45 Mio. CHF.
Der Bahnverlad für den Personenverkehr wird eingestellt, nachdem der GST nach abgeschlossener umfassender Erneuerung und Sanierung wieder in Betrieb genommen worden ist. Eine Nachnutzung ist nicht vorgesehen.
Bahnverlad für den Güterverkehr (RoLa)
Für den Güterverkehr ist eine so genannte kurze Rollende Landstrasse (RoLa) durch den Gotthard-Basistunnel (Rynächt-Biasca) mit 3 Zügen pro Stunde und Richtung im System "2+1" (zwei gebündelte Züge in der einen halben Stunde, ein Zug in der anderen halben Stunde) vorgesehen. Die Kurz-RoLa kann attraktiv ausgestaltet werden. Die Gesamtreisezeiten via Kurz-RoLa bleiben unter denen einer strassenseitigen Umfahrung der Gotthardroute.
Die Schweizer Verkehrspolitik hat zum Ziel, den alpenquerenden Gütertransport von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 2008 über die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene5 legt das Verlagerungsziel klar fest: Es beträgt höchstens 650 000 Fahrten pro Jahr und muss spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-