Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten

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Entwurf

Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG) (Gotthard-Strassentunnel)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 17. Juni 1994 über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet15 wird wie folgt geändert:

Ingress

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 84 der Bundesverfassung16,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Mai 199417

beschliesst:

Art. 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt den Vollzug von Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung über die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet.

Art. 3a Gotthard-Strassentunnel (neu)

1Am Gotthard-Strassentunnel kann eine zweite Tunnelröhre gebaut werden.

2Pro Röhre darf nur eine Fahrspur betrieben werden. Ist nur eine Röhre für den Verkehr offen, so kann in dieser Röhre je eine Spur pro Richtung betrieben werden.

3Der Schwerverkehr durch den Gotthard-Strassentunnel ist für die Tunneldurchfahrt zu dosieren. Im Tunnel ist für schwere Motorwagen zur Güterbeförderung unter sich ein Mindestabstand anzuordnen.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

15 SR 725.14

16 SR 101

17 BBl 1994 II 1295