Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten

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Auswirkungen von Varianten zur Sanierung des Gotthard-Strassentunnels muss bei einer Vollsperrung mit Sommeröffnung mit ca. 980 Sperrtagen im Bereich Tourismus und Einkauf mit einem Rückgang der Bruttowertschöpfung im Kanton Tessin von bis zu 160 Mio. CHF und im Kanton Uri von bis zu 25 Mio. CHF gerechnet werden. Im Bereich «Verladende Wirtschaft» ist in den Kantonen Tessin, Uri und Graubünden mit einem Rückgang der Bruttowertschöpfung von bis zu 58 Mio. CHF zu rechnen. In der Summe ergibt dies 243 Mio. CHF.

Im Vergleich zu den jeweiligen kantonalen Gesamtwirtschaften Tessin und Uri sind die negativen Auswirkungen in der Summe indessen eher gering. Das Potenzial der positiven Auswirkungen (Bau- und Ausrüstungsinvestitionen) ist insgesamt grösser als die negativen Auswirkungen.

Sicherheit

Gegenüber heute wird das Schadenspotenzial durch Massnahmen zur baulichen Erneuerung und zur Erreichung der Normen- und Richtlinienkonformität verringert. An der Eintretenswahrscheinlichkeit von Frontal- und Streifkollisionen ändert sich hingegen nichts.

Notwendige rechtliche Anpassungen

Damit die Kapazitäten bei der Kurz-RoLa erreicht werden können, muss das Nachtfahrverbot lokal und temporär aufgehoben werden (Fahrt von den Vorstauräumen zu den Verladeanlagen und umgekehrt). Dies bedingt eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) und / oder eine Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG; SR 725.14) oder den Erlass eines separaten „Gotthardgesetzes“.

Langfristperspektive

Nach Abschluss der Arbeiten steht der GST wieder für den Personen- und den Güterverkehr zur Verfügung. Bis zur nächsten umfassenden Sanierung und Erneuerung (nach ungefähr 40 weiteren Betriebsjahren) kann der notwendige bauliche und betriebliche Unterhalt wiederum im Rahmen von Sperrnächten erfolgen. Die nächste umfassende Sanierung und Erneuerung wird voraussichtlich wieder eine längere Vollsperrung des GST und somit entsprechende Alternativangebote für den Personen- und den Schwerverkehr bedingen. Ob dannzumal wieder eine Kurz-RoLa eingerichtet werden kann, ist heute nicht zu beurteilen; die daraus resultierenden Kosten können nicht abgeschätzt werden.