Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten

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Dauer von 140 Tagen (50 Tage und 90 Tage). Während dieser Zeitspanne muss im Bereich Tourismus und Einkauf mit einem Rückgang der Bruttowertschöpfung im Kanton Tessin von bis zu 21 Mio. CHF und im Kanton Uri von bis zu 5 Mio. CHF gerechnet werden. Im Bereich «Verladende Wirtschaft» ist in den Kantonen Tessin, Uri und Graubünden mit einem Rückgang der Bruttowertschöpfung von bis zu 14 Mio. CHF zu rechnen. In der Summe ergibt dies 40 Mio. CHF.

Im Vergleich zu den jeweiligen kantonalen Gesamtwirtschaften Tessin und Uri sind die negativen Auswirkungen sehr gering, da die Sperrdauer relativ kurz ist.

Das Potenzial der positiven Auswirkungen ist grösser als die negativen Auswirkungen. Der Saldo der positiven und negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen ist bei dieser Variante deutlich grösser als bei der Variante 1B.

Sicherheit

Gegenüber heute wird das Schadenspotenzial durch Massnahmen zur baulichen Erneuerung und zur Erreichung der Normen- und Richtlinienkonformität verringert. Zudem wird auch die Eintretenswahrscheinlichkeit von Frontal- und Streifkollisionen markant reduziert bzw. derartige Ereignisse fast eliminiert.

Rechtliche Anpassungen

Gestützt auf die geltenden rechtlichen Bestimmungen ist der Bau einer zweiten Tunnelröhre ohne Kapazitätserweiterung zulässig. Um sicherzustellen, dass – wenn dereinst zwei Tunnelröhren mit zwei Spuren (1 Fahrspur, 1 Pannenstreifen) vorhanden sein werden – der Alpenschutzartikel bzw. das Verbot der Kapazitätserhöhung respektiert wird, sollte im Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (STVG; SR 725.14) eine entsprechende Präzisierung vorgenommen werden. Zudem soll das sicherheitsbedingte Tropfenzählersystem zur Dosierung des Schwerverkehrs gesetzlich verankert werden.

Langfristperspektive

Nach Abschluss der Arbeiten steht dem Personen- und Güterverkehr mit dem GST und der neu erstellten zweiten Tunnelröhre (ohne Kapazitätserweiterung) durch den Gotthard ein redundantes System zur Verfügung. Dadurch, dass zwei Tunnelröhren betrieben und unterhalten werden müssen, entstehen Mehrkosten. Diesen ist gegenüberzustellen, dass bei den jährlich anfallenden baulichen Unterhaltsarbeiten sowie bei der nächsten umfassenden Sanierung und Erneuerung (nach ungefähr 40 weiteren Betriebsjahren) der Verkehr jeweils durch eine Tunnelröhre im Gegenverkehrsregime geführt werden kann. Sperrnächte oder Alternativangebote für den Personen- und den Güterverkehr sind nicht mehr nötig.