Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten
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wodurch die Eintretenswahrscheinlichkeit von Frontal- und Streifkollisionen durch den wegfallenden Gegenverkehr praktisch auf null reduziert wird. Schliesslich hat die Sanierungsvariante des Bundesrates keine Auswirkungen auf das Verlagerungsziel; an diesem soll unverändert festgehalten bzw. die Verlagerungspolitik soll wie bisher weitergeführt werden.
1.6 Szenario «negativer Volksentscheid»
Wie bereits in der Übersicht erwähnt, soll dem Parlament mit der Änderung des STVG eine referendumsfähige Vorlage unterbreitet werden. Wird die beantragte Gesetzesänderung vom Parlament gutgeheissen, sind grundsätzlich drei Szenarien möglich:
1. Das Referendum wird nicht ergriffen und die Gesetzesänderung tritt wie vorgesehen in Kraft.
2. Das Referendum wird ergriffen und die Gesetzesänderung wird in der anschliessenden Abstimmung vom Volk gutgeheissen.
3. Das Referendum wird ergriffen und die Gesetzesänderung wird in der anschliessenden Abstimmung vom Volk abgelehnt.
Während im Rahmen der Szenarien 1 und 2 die Sanierung des GST wie vorgesehen mit der Variante 2 «Neubau einer zweiten Tunnelröhre (ohne Kapazitätserweiterung)» erfolgen kann, wäre ein negativer Volksentscheid aus Sicht des Bundesrates als Auftrag zu werten, die bundesrätliche Sanierungsvariante zu verwerfen und die notwendige Sanierung des GST mit einer anderen Variante, notabene ohne Neubau einer zweiten Tunnelröhre, zu realisieren. Gleiches gilt für den Fall der Ablehnung der Gesetzesvorlage durch das Parlament.
Dies würde insbesondere bedeuten, dass der GST wesentlich länger für den Verkehr gesperrt werden müsste, als dies für die vom Bundesrat gewählte Variante der Fall wäre. Die Dauer der Vollsperrung beträgt abhängig von der gewählten Variante zwischen rund 900 bis 1050 Tage. Zudem müssten für die Zeit der sanierungsbedingten Vollsperrung des GST verkehrliche Alternativangebote (z.B. Bahnverlad für den Personen- und Güterverkehr) geschaffen werden. Detaillierte Ausführungen zu den in Frage kommenden Varianten sind der Ziffer 1.4 zu entnehmen. Anhang 1 enthält zudem eine direkte Gegenüberstellung der bundestätlichen Sanierungsvariante 2 und der Variante 1B "Vollsperrung mit kurzer Sommeröffnung des GST (280 Sperrtage pro Jahr)" als Beste der verworfenen Varianten.
1.7 Finanzierung
Die Gesamtkosten der Sanierungsvariante GST des Bundesrates belaufen sich auf rund 2788 Mio. CHF (Preisstand Erneuerung und Sanierung bestehende Tunnelröhre 2009, Neubau zweite Tunnelröhre 2010, ohne Mehrwertsteuer, Kostengenauigkeit +/- 30 Prozent).