Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/90: Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet · 29 Seiten
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1.2 Umfassende Sanierung des GST
Im Rahmen der im Herbst 2008 ausgelösten integralen Studie «Globales Erhaltungskonzept Gotthard» wurde das Vorgehen zur Sanierung des 1980 in Betrieb genommenen GST detailliert untersucht. Die notwendigen Sanierungsarbeiten wurden anhand des Zustandes, der prognostizierten Zustandsentwicklung der baulichen Substanz, der Verfügbarkeit der Ersatzkomponenten sowie der notwendigen Massnahmen zur Erreichung der aktuellen Normen- und Richtlinienkonformität festgelegt. Es sind somit einerseits Massnahmen zur baulichen Erneuerung und andererseits Massnahmen zur Erreichung der Normen- und Richtlinienkonformität erforderlich.
Aufgrund der grossen Eingriffstiefe zur Erreichung der Normen- und Richtlinienkonformität sowie zur umfassenden baulichen Erneuerung, des enormen Volumens der wichtigsten Massnahmen sowie der Notwendigkeit, den Tunnelbetrieb nur unter betriebssicheren Verhältnissen - namentlich mit einer über die ganze Tunnellänge voll funktionierenden Lüftungsanlage - zuzulassen, lässt sich die Umsetzung nur mittels länger andauernden Vollsperrungen realisieren. Deshalb können die notwendigen Arbeiten nicht nur während der Nacht (mit Nachtsperrungen) durchgeführt werden.
Die umfassende Sanierung und Erneuerung beinhaltet insbesondere folgende Massnahmen:
Bauliche Erneuerung
- Zwischendecke und Innengewölbe (Abbruch und Neubau der Zwischendecke,
Neubau des Innengewölbes)
Die Zwischendecke, welche sich über die gesamte Tunnellänge erstreckt und von zentraler Bedeutung für die Funktionsweise moderner Tunnelanlagen ist, ist bereits heute teilweise schadhaft und statisch unterdimensioniert. Sie muss abgebrochen und erneuert werden. Ebenfalls erneuerungsbedürftig ist das Innengewölbe des GST.
- Fahrbahnbelag
Der Fahrbahnbelag wurde seit der Inbetriebnahme 1980 nicht ersetzt. Die Deckschicht muss im Rahmen der Sanierungsarbeiten ersetzt werden.
Normen- und Richtlinienkonformität
- Verkehrstechnischer Nutzraum
Die Höhe des verkehrstechnischen Nutzraums entspricht mit den heute vorhandenen 4,50 Metern nicht mehr den Normanforderungen, welche – für neue Bauwerke – eine Höhe von 5,20 Metern vorsehen. Diese Höhe liesse sich für den GST nur durch Absenken der Fahrbahn und Anheben der Zwischendecke erreichen. Das Absenken der Fahrbahn wäre mit hohen Investitionskosten und einem erhöhten bautechnischen Risiko verbunden. Deshalb wird darauf verzichtet. Somit resultiert – durch das Anheben der Zwischendecke – ein verkehrstechnischer Nutzraum von 4,80 Meter. Im Hinblick auf die Sicherheit resultieren daraus kei-