Vorlage LF
Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten
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Mindestinhalte 1. Planungsgrundsätze zu rationeller und flächensparender Erschliessung
2. Festlegung von Anforderungen bezüglich Verkehrserschliessung für Entwicklungsschwerpunkte, verkehrsintensive Einrichtungen sowie für neue Wohn- und Arbeitsplatzgebiete (Einzonungen), unter spezieller Berücksichtigung einer angemessenen ÖV-Erschliessung (z. B. ÖV-Güteklassen) sowie Erschliessung mit MIV über kantonale und lokale Zufahrten zur Verhinderung der Überbelastung der nationalen Infrastrukturen
3. Sicherstellen, dass die Massnahmen der Agglomerationsprogramme mit dem Richtplaninhalt abgestimmt sind
4. Sicherstellen, dass die Richtplaninhalte mit den Sachplänen des Bundes abgestimmt sind
Themenspezifische - Stand und bisherige Entwicklung im Bereich Verkehr (ÖV-Netz und -
Grundlagen des Güteklassen, Strassennetz, LV-Netz, Kapazitätsauslastungen)
Kantons
- Grundlagen zur Lage von Siedlungsgebieten und Bauzonen in Verbindung mit der Verkehrserschliessung, insbesondere ÖV-Erschliessung
Beurteilungskriterien 0 Werden die Planungsgrundsätze für eine rationelle und flächensparende Er-Bund schliessung so festgelegt, dass eine koordinierte und gebündelte Erschliessung in
kompakten und verdichteten Siedlungsstrukturen gefördert wird?
0 Definiert der Richtplan Anforderungen an die Verkehrserschliessung von Entwicklungsschwerpunkten, verkehrsintensiven Einrichtungen sowie neuen Wohn- und Arbeitsplatzgebieten? Sind die Vorgaben angesichts der Lage des Kantons resp. der Regionen nachvollziehbar?
0 Werden die Voraussetzungen geschaffen, damit Wohn- und Arbeitsgebiete mit dem öffentlichen Verkehr angemessen erschlossen werden?
0 Sind die Richtplanfestlegungen mit den Massnahmen der Agglomerationsprogramme und den Sachplänen des Bundes abgestimmt?