Vorlage LF
Vernehmlassung 2013/59: Änderung der Raumplanungsverordnung (inkl. Technische Richtlinien Bauzonen und Ergänzung des Leitfadens für die kantonale Richtplanung) · 28 Seiten
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Text:
Aussagen zum zukünftig benötigten Siedlungsgebiet im Kanton insgesamt (quantitative Angabe zwingend nötig); Bezug zu den Entwicklungsvorstellungen
Grundsätze und Begründung der räumlichen Verteilung; zwingender Bezug zur kantonalen Raumentwicklungsstrategie.
Klare quantitative Vorgaben zur Ausgestaltung der Siedlungsentwicklung in Gebieten (Was ist möglich? unter welchen Voraussetzungen? Kriterien wie ÖV-Erschliessung, FFF, Landschaft usw. berücksichtigen)
Vorgaben zur Strukturierung des Siedlungserweiterungsgebiets
Vorgaben / Kriterien zur späteren Anpassung des Siedlungsgebiets
Themenspezifische - Kantonale Raumentwicklungsstrategie mit Bevölkerungs- und Arbeitsplatzent-Grundlagen des wicklung verteilt auf die kantonalen Raumtypen (s. Kapitel 1)
Kantons
- Stand und bisherige Entwicklung des Siedlungsgebiets (Grundlage gemäss Art. 6 R-RPG)
Beurteilungskriterien 0 Ist das Siedlungsgebiet in Richtplantext und bei den Varianten A und B in der Bund Richtplankarte verbindlich (allenfalls unter Vorbehalt des Abtauschs bei besseren
Lösungen) festgelegt?
0 Text: Wird klar, dass Einzonungen nur noch innerhalb des Siedlungsgebiets erfolgen können (abgesehen von kleinen Arrondierungen und den erwähnten Spezialfällen)?
0 Text: Wird klar, dass Einzonungen innerhalb des Siedlungsgebiets nicht automatisch erfolgen dürfen, sondern nur, wenn die Anforderungen an die Bauzonendimensionierung (Zeithorizont 15 Jahre) und insbesondere auch diejenigen nach Artikel 15 Absatz 4 R-RPG erfüllt sind?
0 Karte für Varianten A und B: Ist das Siedlungsgebiet im Rahmen der Bandbreite der vom Bund vorgegebenen Darstellungsmöglichkeiten enthalten?
0 Text und Karte: Ist der ungefähre Umfang des Siedlungsgebiets aufgrund der Aussagen zur Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung plausibel?
0 Text und Karte: Stimmt die räumliche Verteilung des Siedlungsgebiets mit der kantonalen Raumentwicklungsstrategie überein und ist sie nachvollziehbar?